LTZ 2024, S. 144-153
in: Philipp Reuß/Jessica Laß (Hrsg.), Kolloquien im Sommersemester 2022 | Kolloquien im Wintersemester 2022/2023, Göttingen 2024, S. 133-150 [= Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts, Bd. 3], auch verfügbar als eBook
Berliner Anwaltsblatt 2024, S. 120-121
Berliner Anwaltsblatt 2023, S. 444-446
in: Mareike Schmidt, Hans-Heinrich Trute (Hrsg.), Lehre der Digitalisierung in der Rechtswissenschaft (Tagungsband), Reihe Recht und Digitalisierung, Nomos, 2023, S. 229-248, auch verfügbar als eBook
REthinking Law 2023, 41-44
in: Erich Schweighofer, Jakob Zanol, Stefan Eder (Hrsg.): Rechtsinformatik als Methodenwissenschaft des Rechts, Tagungsband des 26. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2023, S. 159-168
in: Erich Schweighofer, Jakob Zanol, Stefan Eder (Hrsg.): Rechtsinformatik als Methodenwissenschaft des Rechts, Tagungsband des 26. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2023, S. 169-178
Mohr Siebeck, Tübingen 2023, VII, 137 S., ISBN: 978-3-16-162500-8, auch verfügbar als eBook
Der Band versammelt die Beiträge des 3. Regensburger Forums für Prozessrecht. Vertreter aus Wissenschaft und Praxis widmen sich darin Zukunftsfragen des Einsatzes künstlicher Intelligenz aus einer zivilprozessualen Perspektive. Im Mittelpunkt steht neben den Einflüssen künstlicher Intelligenz auf die richterliche Entscheidungsfindung auch das allgemeinere Phänomen der Digitalisierung des Verfahrensrechts. Neben der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit bestimmter technischer Neuerungen und möglichen Anwendungsfeldern, werden auch verfassungsrechtliche Grenzen algorithmenbasierter Anwendungen aufgezeigt, sowie Konkurrenzen zu tradierten Prozessmaximen erörtert. Die im Band enthaltenen Diskussionsbeiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums geben einen lebhaften Diskurs der betrachteten Themenkomplexe wieder.
Inhaltsübersicht
Thomas Dickert : Zivilprozessordnung und Digitalisierung (Die Digitalisierung des Zivilverfahrens) – Martin Spitzer: Digitalisierung und Verfahrensmaximen – Stefan Huber: Entscheidungsfindung im Zivilprozess durch künstliche Intelligenz – Christian Heinze: Zivilprozessuale Beweisführung und künstliche Intelligenz – Volkert Vorwerk: Algorithmen in zivilprozessualen Verfahren. Rechtliche Einordnung und Überprüfbarkeit in der Rechtsmittelinstanz
DRiZ 2022, 479
in: Erich Schweighofer, Ahti Saarenpää, Stefan Eder, Jakob Zanol, Felix Schmautzer, Franz Kummer (Hrsg.): Recht DIGITAL – 25 Jahre IRIS, Tagungsband des 25. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2022, S. 205-214
in: Erich Schweighofer, Ahti Saarenpää, Stefan Eder, Jakob Zanol, Felix Schmautzer, Franz Kummer (Hrsg.): Recht DIGITAL – 25 Jahre IRIS, Tagungsband des 25. Internationalen Rechtsinformatik Symposions IRIS 2022, S. 195-204
Münchener Anwaltverein, München 2022, 420 S., ISBN: 978-3-9804-8293-6
Eine Zusammenfassung wesentlicher Inhalte der Dissertation gibt Kilian, AnwBl 2023, 102.
Der Gegenstand der wissenschaftlichen Untersuchung gründet auf den rasanten Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologie. Hiervon bedingt wird in Bezug auf autonome Systeme die Gefahr der Überholung des geltenden Rechts und der Reduzierung des Haftungsniveaus erblickt. Besonders am Beispiel von Fahrzeugen mit sogenannter Level-5-Autonomie lässt sich diese Befürchtung begutachten, da sich der Grund der Unfallsverursachung von menschlichen Fehlern hin zu technischem Versagen verändern wird, woraus besonders deutlich sichtbar eine Haftungsverschiebung entlang der sogenannten „Supply-Chain“ folgen könnte. Die Diskussion hierüber ist unter Klärung der Vorfrage der (rechtlichen) Realisierbarkeit solcher Fahrzeuge zu führen und finalisiert sich in der Feststellung, ob de lege ferenda besondere Regelungen für die Verantwortlichkeit und (deliktische) Haftung zu empfehlen sind.
Mit zeitlicher Verzögerung trifft die Veränderung wesentlicher Arbeitsabläufe durch den zunehmenden Einsatz technischer Hilfsmittel nun auch diejenigen, die mit der Anwendung und Durchsetzung des Rechts befasst sind. Anwendungen aus dem Bereich „Legal Tech(nology)“ bieten durch die Nutzbarmachung von Skaleneffekten ein beachtliches Potential zur Effizienzsteigerung im Bereich hoher Standardisierung. Ein niedrigschwelliger und risikoarmer Zugang zum Recht kann dadurch nur dann geschaffen werden, wenn solche IT-gestützten Leistungen, die Rechtsdienstleistungen nach § 2 Abs. 1 und 2 RDG darstellen, durch qualifizierte Anbieter erbracht und Rechtsuchende, Rechtsverkehr und -ordnung durch die geltenden Vorschriften hinreichend geschützt werden.
Von besonderer Relevanz ist dabei der Begriff der Inkassodienstleistung nach § 2 Abs. 2 S. 1 RDG zur Bestimmung der Reichweite der Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG, auf Grundlage derer zunehmend die IT-gestützte Durchsetzung wirtschaftlich fremder Forderungen gegen Erfolgshonorar durch Nichtanwälte angeboten wird; ein akuteller Gesetzesentwurf der Bundesregierung will dahingehend bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen.
Es ist vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen darüber hinaus der Frage nachzugehen, ob das RDG ein zeitgemäßes und — im Hinblick auf bestehende Beschränkungen der anwaltlichen Tätigkeit — mit höherrangigem Recht in Einklang stehendes, kohärentes Regelwerk darstellt.
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung unseres Gesellschafts- und Wirtschaftssystems, die gerade in Zeiten der „Corona-Pandemie“ neue Fahrt aufgenommen hat, wurden Daten, besonders deren Kumulation in Big-Data-Ansammlungen zu einem in der Bedeutung stetig steigenden Wirtschafts- und Handelsgut.
In Folge dessen ringen Recht und Wissenschaft seit geraumer Zeit um eine rechtliche wie wertgerechte Einordnung dieses wachsenden Vermögens-objektes. Allerdings kann eine solche Einordnung nicht – wie vielfach schon stattgefunden – allein auf materiell-rechtlicher Ebene geschehen, sondern muss auch auf prozessualen, insbesondere vollstreckungsrechtlichen Erwägungen fußen. Nur auf die Weise lassen sich abschließende und wertgerechte Antworten auf die vielfältigen Fragen finden, die die Herausbildung einer neuen Datenökonomie an das Recht heranträgt. Mit diesem Horizont wagt die hier vorgestellte Promotion einen neuen, maßgeblich auf vollstreckungsrechtlichen Überlegungen beruhenden Beitrag zur rechtlichen Einordnung von Daten.
Es gilt also für den Verfasser anhand der dogmatischen, systematischen, teleologischen und grammatikalischen Vorgaben der ZPO zeitgemäße Möglichkeiten der Vollstreckbarkeit großer Datenmengen aufzeigen und im Zuge dessen Antworten auf die sich hierbei aufdrängenden - beispielsweise datenschutzrechtlichen - Fragen zu geben. Dabei wird auch die Perspektive, etwaige Lücken im Regelungssystem der ZPO durch einen Vorschlag de lege ferenda zu schließen, eine entscheidende Rolle spielen.
Gefördert wird das Vorhaben durch das Graduate Center für Promovierende am bidt. Hiefür ausgezeichnet hat sich das Projekt durch seine besondere Relevanz für die digitale Transformation der Gesellschaft.