Wichtiger Hinweis vorab:
Das Ablegen von Hochschulprüfungen setzt die Immatrikulation gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 voraus. (Art. 84 Abs 1 Satz 7 BayHIG)
Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!
Die An- und Abmeldefrist für Chemie-Prüfungen im Bachelorstudiengang Chemie beginnt zu Beginn des jeweiligen Semesters endet (individuell) fünf Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin! (Ausnahme: Abschlussmodul-Prüfungen, 6. FS, bitte Hinweise des Prüfungssekretariats Chemie beachten!)
Eine Erstanmeldung in FlexNow nur immer nur zum regulären Prüfungstermin möglich. Nur bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigheit (Attest) am regulären Klausurtermin ist der Erstantritt zum Wiederholungstermin möglich.
Im Falle eines Nichtbestehens werden Sie durch das zuständige Sekretariat automatisch zur nächsten Wiederholungsprüfung in FlexNow angemeldet. Dieser Prüfungstermin ist verpflichtend anzutreten. Eine eigenständige Abmeldung ist nicht möglich!
Bei zweimaligem Nichtbestehen werden Sie schriftlich zur mündlichen Modulabschlussprüfung geladen. Diese Prüfung umfasst alle im Modul enthaltenen Lehrveranstaltungen. Wird die mündliche Gesamtprüfung nicht bestanden, so führt dies zum endgültigen Nichtbestehen der Bachelorprüfung.
Ohne vorherige FlexNow-Anmeldung erfolgt keine Korrektur der Klausur!
Hinweis auf §25 Abs, 3 Satz 7 der PO BSc Chemie: „Hinsichtlich der nicht von der Fakultät Chemie und Pharmazie angebotenen Module gelten die Prüfungsbestimmungen der jeweils zuständigen Fakultät.‘‘
Das Modul CHE-BSc-M02 Mathematik wird von der Fakultät für Mathematik angeboten. Für die Wiederholbarkeit von Modul(teil-)prüfungen gilt § 25 der PO des BSc Mathematik.
Das Modul CHE-BSc-M03 Physik wird von der Fakultät für Physik angeboten. Für die Wiederholbarkeit von Modul(teil-)prüfungen gilt § 22 der PO des BSc Physik.
Wichtiger Hinweis:
Das Ablegen von Hochschulprüfungen setzt die Immatrikulation gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 voraus. (Art. 84 Abs 1 Satz 7 BayHIG)
Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!
Sollten Sie wegen Krankheit die Prüfung nicht ablegen können, müssen Sie von Ihren Prüfungen zurücktreten. Andernfalls bleiben Sie für die Prüfung angemeldet und in FlexNow wird ein Versäumnis mit der Note 5,0 verbucht.
Die Rücktrittserklärung samt Attest schicken Sie bitte an das Prüfungsamt Chemie.
Die An- und Abmeldefrist für Chemie-Prüfungen im Bachelorstudiengang Wirtschaftschemie beginnt zu Beginn des jeweiligen Semesters endet (individuell) fünf Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin!
Eine Erstanmeldung in FlexNow nur immer nur zum regulären Prüfungstermin möglich. Nur bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigheit (Attest) am regulären Klausurtermin ist der Erstantritt zum Wiederholungstermin möglich.
Im Falle eines nichtbestandenen Erstversuchs sind Sie verpflichtet, den nächstmöglichen Wiederholungstermin wahrzunehmen. Bitte denken Sie daran, sich eigenständig zur 1. Wiederholung in FlexNow anzumelden. Andernfalls wird die Anmeldung durch das Prüfungssekretariat Chemie nachtragen und die Wiederholungsprüfung als Versäumnis gebucht.
Der Drittversuch ist im Studiengang Wirtschaftschemie ein weiterer schriftlicher Versuch (i.d.R. der nächste reguläre Klausurtermin), zu dem sie sich ebenfalls eigenständig anmelden müssen! Wird der dritte schriftliche Versuch nicht bestanden, so führt dies zum endgültigen Nichtbestehen des Studiengangs.
Ohne vorherige FlexNow-Anmeldung erfolgt keine Korrektur der Klausur!
Wichtiger Hinweis:
Das Ablegen von Hochschulprüfungen setzt die Immatrikulation gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 voraus. (Art. 84 Abs 1 Satz 7 BayHIG)
Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!
Sollten Sie wegen Krankheit die Prüfung nicht ablegen können, müssen Sie von Ihren Prüfungen zurücktreten. Andernfalls bleiben Sie für die Prüfung angemeldet und in FlexNow wird ein Versäumnis mit der Note 5,0 verbucht.
Die Rücktrittserklärung samt Attest schicken Sie bitte an das Prüfungsamt Chemie.
Bitte melden Sie sich eigenständig zum gewünschten Termin über FlexNow an. Dies kann der reguläre oder der Wiederholungstermin sein. Die Anmeldung können Sie bis 5 Werktage vor der Prüfung in FlexNow vornehmen. Diese können Sie bis 5 Werktage vor der Prüfung auf rückgängig machen. Eine spätere Abmeldung ist nur im Fall einer Erkrankung mit Attest möglich (siehe unten: Rücktritt von Prüfungen)
Für eine Klausur haben Sie insgesamt vier Versuche. Der vierte Versuch kann in Absprache mit dem/der Dozenten/in mündlich erfolgen. Wird der vierte Versuch nicht bestanden, so führt dies zum endgültigen Nichtbestehen des Studiengangs.
Eine bestandene Klausur können Sie einmal schriftlich zur Notenverbesserung noch einmal schreiben. Dies gilt nicht für mündliche Prüfungsleistungen oder Seminararbeiten.
Ohne vorherige FlexNow-Anmeldung erfolgt keine Korrektur der Klausur!
Eine Zusammenfassung dieser Hinweise finden Sie hier (PDF).
Rückfragen richten Sie bitte gerne an Frau Dr. Telser!
Wichtiger Hinweis:
Das Ablegen von Hochschulprüfungen setzt die Immatrikulation gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 voraus. (Art. 84 Abs 1 Satz 7 BayHIG)
Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!
Eine Erstanmeldung in FlexNow nur immer nur zum regulären Prüfungstermin möglich. Nur bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigheit (Attest) am regulären Klausurtermin ist der Erstantritt zum Wiederholungstermin möglich.
Im Falle eines nichtbestandenen Erstversuchs sind Sie nicht verpflichtet, den nächstmöglichen Wiederholungstermin wahrzunehmen. Sie melden sich eigenständig zur 1. Wiederholung in FlexNow an. Die automatische FlexNow-Anmeldung durch das zuständige Sekretariat entfällt!
Der Drittversuch ist im Lehramtsstudium ein weiterer schriftlicher Versuch, zu dem sie sich eigenständig anmelden müssen. Wird der dritte schriftliche Versuch nicht bestanden, so führt dies zum endgültigen Nichtbestehen des Studiengangs.
Für einen reibungslosen, zügigen Studienverlauf empfehlen wir Ihnen dringend, nötig werdende Wiederholungsversuche möglichst zeitnah abzuleisten!
Ohne vorherige FlexNow-Anmeldung erfolgt keine Korrektur der Klausur!
Wichtiger Hinweis:
Das Ablegen von Hochschulprüfungen setzt die Immatrikulation gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 voraus. (Art. 84 Abs 1 Satz 7 BayHIG)
Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!
Sollten Sie wegen Krankheit die Prüfung nicht ablegen können, müssen Sie von Ihren Prüfungen zurücktreten. Andernfalls bleiben Sie für die Prüfung angemeldet und in FlexNow wird ein Versäumnis mit der Note 5,0 verbucht.
Die Rücktrittserklärung samt Attest schicken Sie bitte an das Zentrale Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge.