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Externe Praktika

                                
Externe Forschungspraktika sind in der Regel erst im Masterstudium sinnvoll!

Die Studienordung des Masterprogramms sieht ein externes biochemisches Forschungspraktikum vor, das entweder in der Industrie oder an einer Forschungseinrichtung im In- oder Ausland absolviert werden kann.

Für das externe Praktikum kann ein Urlaubssemester beantragt werden.

Informationen zur Beurlaubung sind auf den Seiten der Studentenkanzlei zu finden. Bitte beachten Sie den Hinweis der Studentenkanzlei zu Leistungen und Prüfungen während der Beurlaubung.


Industriepraktikum

Sollten Sie das externe Praktikum in der pharmazeutisch-chemischen Industrie absolvieren wollen, so ist zur Organisation in erster Linie Eigeninitiative erforderlich - Sie können aber dabei auf die Erfahrungen früherer Studienjahrgänge und die Hilfe der Studienberatung zurückgreifen.


Forschungspraktika im Ausland

Allgemeine Informationen zu Auslandsaufenthalten während des Studiums erhalten Sie im International Office der Universität.

Termine der Informationsveranstaltungen des International Office: siehe hier!
             

Ansprechpartner der Fakultät:

Internationalisierungsbeauftragter der Fakultät

u.a. Secondos-Programm

Prof. Dr. Peter Poschlod
Raum BIO 2.2.04
Tel. 0941 943-3108
peter.poschlod@ur.de

Austauschprogramme in Europa

ERASMUS-Programm

Prof. Dr. Stephan Schneuwly
Raum BIO 3.1.26
Tel. 0941 943-3067
stephan.schneuwly@ur.de

Internationale Studien- und Ausbildungs-
partnerschaft mit der University of Colorado
in Boulder

ISAP-Programm

Prof. Dr. Herbert Tschochner
Raum VKL 5.0.16
Tel. 0941 943-2472
herbert.tschochner@ur.de


Anerkennung extern erworbener Studienleistungen

Für die Anerkennung eines Industrie- bzw. Auslandspraktikums ist formal das
Prüfungsamt bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende zuständig!
                                      

ABER

Bitte klären Sie mit der Studienberatung (Dr. J. Danner) schon während der Planungsphase die mögliche Anerkennung von Studienleistungen Ihres externen Praktikums.
                                                    

ANERKENNUNGSPROCEDERE

Nach Abschluss Ihres externen Praktikums legen Sie der Studienberatung bitte folgende Unterlagen vor:

  • Bestätigung der betreuenden Institution (Thema, Zeitraum, Bewertung des absolvierten Praktikums).

  • Eigener Bericht (maximal 2 Seiten), aus dem die Zielsetzung, die angewandten Methoden und die Ergebnisse des absolvierten Praktikums hervorgehen.

  • Ggf. "Transcript of Records"

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch den Prüfungsausschussvorsitzenden erstellt das Prüfungsamt den entsprechenden Eintrag (Anerkennung) im FlexNow-Prüfungssystem.


  1. Fakultäten
  2. Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin

Master Biochemie

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