Zu Hauptinhalt springen

Anerkennungen

Zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Universität und/oder einem anderen Studiengang erworben wurden, muss ein Antrag auf Anerkennung ausgefüllt werden, und ein Leistungsnachweis mit ggf. einer Note (z.B. Transcript, Zeugnis, Schein), sowie eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung, die extern erworben wurde (z.B. Modulkatalog), mit Inhaltsangabe, Stunden bzw. Semesterwochenstunden und Leistungspunkten, vorgelegt werden.

Bei Fragen zu den Anerkennungen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung der Biochemie.

Weitere Informationen zu einem Auslandsaufenthalt - siehe!

Ablauf:

  1. Anerkennungsformular ausfüllen:
    • Prüfen Sie im Modulkatalog der Uni Regensburg ob die Veranstaltung, die extern erworben wurde, mit der Veranstaltung an der Uni Regensburg vergleichbar ist. Vergleichen Sie hierzu die Veranstaltung im Modulkatalog BSc Biochemie bzw. MSc Biochemie.
    • Tragen Sie im Anerkennungsformular die extern erworbene Veranstaltung an entsprechender Stelle ein.
  2. Veranstaltung von der zuständigen Lehrperson überprüfen lassen:
    • Legen Sie das Anerkennungsformular, zusammen mit einem Leistungsnachweis mit ggf. einer Note (z.B. Transcript, Zeugnis, Schein), sowie eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung, die extern erworben wurde (z.B. Modulkatalog), mit Inhaltsangabe, Stunden bzw. Semesterwochenstunden und Leistungspunkten, der im Anerkennungsformular genannten, zuständigen Lehrperson vor.
    • !!! Bitte nennen Sie im Anerkennungsformular unbedingt die Seitenzahl in dem Dokument, auf der die Beschreibung der Veranstaltung zu finden ist.
    • Die Lehrperson prüft die Möglichkeit der Anerkennung und unterschreibt das Formular an entsprechender Stelle. Ggf. ist eine E-Mail mit der Bestätigung der Lehrperson, dass die Veranstaltung anerkannt werden kann, als Unterschrift ausreichend. In diesem Fall die Lehrperson bitte auffordern, die entspr. E-Mail an das Prüfungsamt weiterzuleiten.
  3. Einstufung in ein höheres Semester
    • Falls eine Einstufung in ein höheres Semester erforderlich ist, senden Sie das ausgefüllte Anerkennungsformular mit den Bestätigungen der jeweiligen Lehrpersonen sowie dem Leistungsnachweis der extern erworbenen Leistungen an die Studiengangskoordinatorin Elisabeth Brunner (elisabeth.brunner@ur.de).
    • Sie erhalten anschl. ein Schreiben mit der entsprechenden Einstufung, welche Sie bei der Einschreibung in den BSc bzw. MSc Biochemie in der Studentenkanzlei vorlegen müssen.
    • Pro 30 LP erfolgt die Einstufung in ein höheres Semester. Werden durch die Anerkennung z.B. 30 LP erreicht, erfolgt die Einstufung in das 2. Semester, werden 60 LP erreicht, erfolgt die Einstufung in das 3. Semester usw..
    • Beachte: im BSc Biochemie kann das Studium im 1. Semester nur im Wintersemester begonnen werden. Möchten Sie im Sommersemester mit dem BSc beginnen, ist eine Einstufung mind. in das 2. Semester erforderlich.
  4. Verbuchung der anerkannten Leistungen in Flexnow
    • Sobald Sie im BSc bzw. MSc Biochemie eingeschrieben sind, legen Sie das ausgefüllte Anerkennungsformular mit den Bestätigungen der jeweiligen Lehrpersonen sowie dem Leistungsnachweis der extern erworbenen Leistungen beim Prüfungsamt Biologie vor oder senden es per E-Mail. Dort werden die Leistungen im BSc bzw. MSc Biochemie verbucht.

Beachte:

  • Ein Antrag auf Anrechnung von Leistungen, die vor Antritt des Studiums erbracht wurden, kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Semesters nach Aufnahme des Studiums gestellt werden.
  • Mit dem Antritt einer Prüfung ist eine nachträgliche Anrechnung ausgeschlossen (PO: § 13, Abs. 4). D.h. Prüfungen, die einmal im Studiengang BSc/MSc Biochemie an der Uni Regensburg angetreten wurden können nicht mehr durch eine Anerkennung ersetzt werden.
  • Für benotete Leistungen ist eine Note für die Anerkennung erforderlich. Soll, auf Antrag des Studierenden, eine nicht benotete Leistung für eine benotete Leistung anerkannt werden, wird die Leistung mit der Note 4 bewertet.
  • Ergibt sich bei der Bildung eines Durchschnitts von mehreren Noten ein von der Prüfungsordnung ausgeschlossener Notenwert, wird dieser zum näher gelegenen Notenwert auf- oder abgerundet. Liegt der Durchschnitt genau in der Mitte von zwei Notenwerten wird zur besseren Note aufgerundet. (mögliche Noten: 1; 1,3; 1,7; 2; 2,3; 2,7; 3; 3,3; 3,7; 4)

  1. Fakultäten
  2. Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin