Bitte nutzen Sie das Digitale Kursplanungsformular. Eine Anleitung und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des International Office. Für die Kursanrechnung durch Prof. Cassar ist es notwendig, die Adresse kursanrechnung-ausland.vwl@ur.de als Empfänger im digitalen Kursplanungsformular einzutragen.
Bitte kontaktieren Sie Prof. Cassar nicht persönlich, sondern verwenden Sie das digitale Kursplanungsprogramm und kontaktieren bei Fragen kursanrechnung-ausland.vwl@ur.de.
Da es sich um eine zentrale Anlaufstelle handelt, kann der Prozess der Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Viele Nachfragen behindern zudem den Prozess. Sie müssen sich keine Sorgen machen, Ihre Anträge werden von uns bearbeitet, sobald wir die automatisierte Benachrichtigung des LUCOM-System erhalten.
Wenn Sie einen Teil Ihres Studiums im Ausland absolvieren und an der Gastuniversität erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen an der UR einbringen möchten, sollten Sie bedenken, dass der Anerkennungsprozess bereits vor Ausreise beginnt.
Alle VWL-Studierenden bzw. auch BWL-Studierende, die einen VWL-Kurs aus dem Ausland einbringen wollen, müssen rechtzeitig vor Ausreise das digitale Kursplanungsformular ausfüllen und kursanrechnung-ausland.vwl@ur.de als Empfänger angeben.
Hier wird zum einen die Anerkennung von Kursen in Wahlmodulgruppen geprüft. Zum anderen werden über die Anlaufstelle auch die verantwortlichen Fachvertreter:innen für Kurse aus den verpflichtenden Modulgruppen kontaktiert und der Anerkennungsprozess wird begleitet.
Eine Übersicht, welche Leistungen von welchen Gastuniversitäten von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der UR bereits in der Vergangenheit anerkannt wurden, finden Sie hier.
Alle Studierenden, die im Rahmen des Erasmus+ Austauschprogramms ein Auslandssemester-/jahr an einer europäischen Partneruniversität verbringen, müssen zusätzlich zum Kursplanungsformular ein Learning Agreement erstellen. Sobald Sie alle notwendigen Genehmigungen in ihrem digitalen Kursplanungsformular eingeholt haben, übertragen Sie daher die Kurse in das Learning Agreement (LA) und lassen dieses vom/von der zuständigen Learning-Agreement Koordinator:in unterschreiben bzw. genehmigen. Für europäische Universitäten können Sie in der Suchmaschine des International Office (MoveON4) nachsehen, wer der oder die zuständige Koordinator:in für Ihre Gasthochschule ist.
Die aktuelle Erasmus+ Programmgeneration macht digitale Learning Agreements verpflichtend, sogenannte Online Learning Agreements (OLA). Viele von Ihnen werden daher ein digitales Formular ausfüllen müssen. In einigen Fällen kann es technische Schwierigkeiten geben, weil z.B. die Partneruniversität noch keine digitale Möglichkeit zur Verfügung stellt. Hier muss auf das Papierformat ausgewichen werden.
Das International Office wird Sie rechtzeitig darüber informieren, welche Version des Learning Agreements (OLA oder pdf) Sie ausfüllen müssen.
Wichtige Informationen und Präsentationen finden Sie auf der Seite des International Office.
Für viele Studierende der VWL und teilweise auch der BWL wird Prof. Cassar LA-Koordinatorin sein und daher das LA unterschreiben bzw. digital genehmigen. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte: kursanrechnung-ausland.vwl@ur.de
Wenn Sie vor Ort Ihre Kurswahl überarbeiten müssen (weil Kurse nicht stattfinden, es zeitliche Überschneidungen gibt, etc.), muss der oben beschriebene Prozess erneut ablaufen.
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Seite Anerkennung von Leistungen des International Office.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an kursanrechnung-ausland.vwl.de