Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Anerkennung von Auslandsleistungen folgende Verfahrensregeln:
- Wenden Sie sich mit dem Antrag direkt an Prof. Arnold.
- Kommen Sie in die Sprechstunde (nach Vereinbarung).
- Beachten Sie, dass für die Anerkennung immer der jeweilige Fachvertreter zuständig ist, der Lehrstuhl für Theoretische VWL also ausschließlich für VWL-Kurse, in erster Linie für Kurse aus dem Bereich Finanzmarkttheorie.
- Bereiten Sie das entsprechende Formular von der Prüfungsamt-Website zur Unterschrift vor.
- Bringen Sie mit dem Antrag Unterlagen mit, aus denen die Kursinhalte und die Bepunktung mit ECTS-Punkten hervorgeht.
- Falls nicht ECTS-Punkte vergeben werden, bringen Sie Unterlagen mit, aus denen die Workload hervorgeht, so dass das in ECTS umgerechnet werden kann.
- Zu Ihrer Planungssicherheit können Sie sich schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt bestätigen lassen, dass ein Kurs bei erfolgreichem Bestehen anerkannt werden wird.