Seit 1. Dezember 2022 ist die neu gewählte Schwerbehindertenvertretung im Amt. Unsere Amtszeit dauert bis zum 30. November 2026.
Ich bedanke mich - auch im Namen meiner bisherigen und meiner neuen Stellvertreter - für das uns geschenkte Vertrauen und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit ihnen und auf unsere Tätigkeit für Sie.
Mein besonderer Dank gilt meinem bisherigen 4. Stellvertreter, Herrn Manfred Meyer aus dem Klinikum, der leider nicht erneut kandidiert hat.
Informationen über uns und unsere Arbeit finden Sie in unserem Flyer "Die SBV auf einen Blick" vom Dezember 2022.
Der soeben neu herausgegebene Leitfaden zum Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ersetzt die bisher an der Universität zu diesem Thema einschlägige "Handreichung".
Am 1.6.2019 traten die neuen „Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern" in Kraft. Sie wurden im Bayerischen Ministerialblatt – BayMBl. 2019 Nr. 165 – vom 15.05.2019 veröffentlicht und lösen die bisherigen Teilhaberichtlinien ab.
In der Form einer Broschüre finden Sie sie hier.
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) neu gestaltet. Seit dem 1.1.2018 hat das SGB IX folgende Stuktur: