Die Universitätsleitung setzt für IT-Angelegenheiten gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG und § 30 Abs. 2 GrO eine Kommission der IT-Nutzenden ein. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Semester; abweichend hiervon beträgt die Amtszeit der Studierendenvertreterin oder des Studierendenvertreters zwei Semester. Wiederbestellung ist möglich.
Die Kommission der IT-Nutzenden umfasst folgende Mitglieder:
Die Mitglieder tragen Anliegen und Rückmeldungen der sie entsendenden Fakultäten und Statusgruppen bezüglich der Arbeit der IT-Serviceanbieter zusammen. Sie berichten in den entsendenden Fakultäten und Statusgruppen über die Arbeit der IT-Serviceanbieter. Die Leitungen der IT-Serviceanbieter werden regelmäßig mit beratender Stimme in die Sitzungen eingebunden. Weitere Personen wie beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IT-Serviceanbieter oder der Fakultäten ebenso wie der Datenschutzbeauftragte oder die Datenschutzbeauftragte, der IT-Sicherheitsbeauftragte oder die IT-Sicherheitsbeauftragte, der Kaufmännische Direktor oder die Kaufmännische Direktorin des UKR sowie der wissenschaftliche Leiter oder die wissenschaftliche Leiterin des Rechenzentrums der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg können mit beratender Stimme im Einzelfall hinzugezogen werden.
Die Kommission der IT-Nutzenden berät und formuliert Stellungnahmen in Angelegenheiten von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung der IT. Die Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben: Sie