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Studienordnung für die Fächer des Magisterstudiengangs

Studienordnung für die Fächer des Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg vom 31.10.1995 (KWMBl II 1996 S. 658)


Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Diese Studienordnung enthält Rechtsvorschriften. Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise.


Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Regensburg folgende Studienordnung:

Abschnitt I

Allgemeine Bestimmungen (PDF/38 KB)


Abschnitt II: Bestimmungen für die einzelnen Fächer

§ 9 Allgemeine Sprachwissenschaft

§ 10 Allgemeine Wissenschaftsgeschichte
(Vom Erlass einer Studienordnung gem. Art. 72 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes befreit.) 

§ 11 Deutsche Philologie

§ 12 Englische Philologie

§ 13 Evangelische Theologie (Systematische und Praktische Theologie)

§ 14 Geographie

§ 15 Geschichte

§ 16 Griechische Philologie

§ 17 Indogermanische Sprachwissenschaft
(Vom Erlass einer Studienordnung gem. Art. 72 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes befreit.) 

§ 18 Klassische Archäologie
(Vom Erlass einer Studienordnung gem. Art. 72 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes befreit.) 

§ 19 Kunstgeschichte

§ 20 Lateinische Philologie

§ 21 Musikwissenschaft

§ 22 Pädagogik

§ 23 Philosophie

§ 24 Politikwissenschaft

§ 25 Religionswissenschaft (Allgemeine Religionsgeschichte)

§ 26 Romanische Philologie

§ 27 Russische (Ostslavische) Philologie
(Die Regelungen für das Fach Russische [Ostslavische] Philologie sind noch nicht erarbeitet und werden nachträglich durch Änderungssatzung eingefügt.)

§ 28 Soziologie

§ 29 Sportpädagogik

§ 30 Volkskunde
(Vom Erlass einer Studienordnung gem. Art. 72 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes befreit.) 

§ 31 Vor- und Frühgeschichte

§ 32 West- und Südslavische Philologie
(Die Regelungen für das Fach West- und Südslavische Philologie sind noch nicht erarbeitet und werden nachträglich durch Änderungssatzung eingefügt.)


Abschnitt III

Schlussbestimmungen


Anhang

Sprachkenntnisse und deren Nachweis


  1. Studium

Studienordnungen

Illustrierender Ausschnitt aus einer Studienordnung