Hier fällt die Professorenschaft, Angehörige des Mittelbaus (das sind die Assistenten und Assistentinnen, Promovierende, Privatdozierende und akademischen Räte und Rätinnen) und Studierende Entscheidungen über die Zukunft und Alltagsgeschäfte der Fakultät. Auch bei Berufungen neuer Professoren oder Professorinnen haben Fachschaften Möglichkeit auf das Verfahren einzuwirken.
Es gibt folgende Gremien in der Mathematik und Physik mit studentischer Beteiligung (Daneben gibt es noch Haushalts- und Bibliotheksausschuß, Prüfungskomissionen etc.. In denen sitzen aber keine Studis):
Er ist das Parlament der Fakultät. Hier wird über Prüfungsordnungen, Berufungen, Studienordnungen, Mittelvergabe, Raumvergabe, Lehrangebot, Bauvorhaben, Haushalt, Studiengebühren etc. beschlossen. Der Fakultätsrat wählt alle unten stehenden Kommissionen, sowie den DekanIn, die Prüfungskomission und deren Vorsitzenden, Bibliothekskomission, etc.
Mitglieder: 7 ProfessorInnen, 2 wissenschaftliche MitarbeiterInnen, 2 StudentInnen, Frauenbeauftragte und einE VertreterIn für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden (z.B. SekretärInnen).
In Fragen von Berufungen, Habilitiations- und Promotionsordnungen haben alle Professoren und Professorinnen ein Stimmrecht.
Sie wird vom Fakultätsrat eingesetzt, um ein Berufungsverfahren durchzuführen. Am Anfang wird ein Ausschreibungstext unter der Professorenschaft allein ausgehandelt, in dem schon vorab mehr oder weniger eng eingegrenzt wird, auf welchem Themengebiet der/die zukünftige ProfessorIn arbeiten soll. Dieser wird in verschiedenen Zeitschriften oder im Internet öffentlich gemacht. Dann wird auf die Bewerbungen gewartet. Das können schon mal 100 bis 200 sein. Aus diesen werden 5 bis 10 Kandidierende ausgewählt und zu Vorträgen eingeladen. Jeder kann dort hin und sich die Vorträge anhören. Nach einem Vortrag findet ein Gespräch der Berufungskommission mit den Vortragenden statt. Auch die Fachschaft hat ein eigenes Gespräch mit den Bewerbern, bei dem gerne kommen darf, denn je mehr Leute kommen desto detaillierter wird unsere Meinung. Während dieser Prozedur wird die Zahl der in Frage kommenden Personen weiter eingeengt. Zum Schluss hat man drei bis fünf Personen, über die von anderen Professoren und Professorinnen Gutachten eingeholt werden. Die Fachschaft legt einen Bericht über die pädagogische Eignung ab. Es wird nun vom Berufungsausschuss eine Liste erstellt: eine Top 3 der bevorzugten Personen. Diese Liste samt Fachschaftsstatement, Gutachten und Bewerbungsunterlagen gehen dann an den Fakultätsrat und danach an den Senat (eine Art Parlament für die Uni). Wenn beide nichts zu beanstanden haben, gelangen die Unterlagen an das Ministerium. Dort kann sich die Verwaltung einen Kandidierenden (meist den erstplazierten) heraus picken und einen Ruf erteilen. Wird der Ruf abgelehnt, so wird ein anderer der Kandidierenden gerufen. Sollten alle keine Lust haben, dann beginnt das ganze Spiel von vorne!
Mitglieder: 6 ProfessorInnen, 1 wissenschaftliche MitarbeiterInnen und 1 StudentIn - mit Vetorecht und mit beratender Stimme.
Hier wird die Organisation der Praktika (A,B-Praktikum, Fortgeschrittenen- und Elektronikpraktika) geregelt.
Mitglieder: 6 ProfessorInnen, 2 wissenschaftliche Mitarbeiter, 1 StudentIn
Hier wird an neuen Studienplänen gefeilt und die Linie für das Studium im Großen und Ganzen ausgearbeitet.
Mitglieder: 4 ProfessorInnen, 1 wissenschaftliche MitarbeiterInnen, 1 StudentIn
Diese Kommission kümmerst sich um die Erstellung und die Verbessrung des Strukturplanes. Da dieser Strukturplan meist auf lange Sicht angelegt ist, tagt diese Kommission nur selten.
Mitglieder: 6 ProfessorInnen, 1 wissenschaftliche MitarbeiterInnen, 1 StudentIn
Da der Vorsitzende (Gebhardt) dieser Kommission nicht mehr an der Uni weilt, ist nicht mehr klar, ob es diese Kommission noch gibt. Sie sollte sich mit der Verschönerung der Physikfakultät beschäftigen.
Mitglieder: 2 ProfessorInnen, 1 wissenschaftliche MitarbeiterInnen, 1 StudentIn