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Für Promovenden

Die Forschungsaktivitäten am Lehrstuhl für Informationswissenschaft leisten regelmäßig innovative Beiträge zum Stand der Wissenschaft und seiner Erweiterung. Eine wichtige Säule der Forschung am Lehrstuhl sind Promotionen, in denen eine komplexe aktuelle Fragestellung untersucht und in den Zusammenhang des Fachgebiets eingeordnet wird.

Wie überall gibt es auch an unserem Lehrstuhl viel mehr offene Forschungsfragen, als wir bearbeiten können. Deshalb suchen wir immer nach Personen mit Masterabschluss in Informationswissenschaft oder in verwandten Fächern (z.B. Informatik, Medieninformatik, Digital Humanities), die sich durch eine Promotion wissenschaftlich weiterqualifizieren wollen.

Eine Promotion kann am Lehrstuhl durchgeführt werden. In diesem Fall ist der Promovend bzw. die Promovendin am Lehrstuhl angestellt und arbeitet entweder in einem Forschungsprojekt mit oder beteiligt sich im Umfang von 5 SWS an der Durchführung von Lehrveranstaltungen. In beiden Fällen ist genügend Raum dafür vorhanden, sich in eine wissenschaftliche Fragestellung, die am Lehrstuhl gerade untersucht wird, einzuarbeiten und in einer eigenen wissenschaftlichen Arbeit, also der Doktorarbeit, neue Ergebnisse beizutragen.

Eine Promotion kann auch extern durchgeführt werden. Dann besteht kein Beschäftigungsverhältnis am Lehrstuhl. Stattdessen arbeiten Promovenden hauptberuflich oft in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung. Damit in so einer Situation sichergestellt werden kann, dass Promovenden genügend Kontakt zur Forschung haben, ist vor der Annahme externer Kandidaten oder Kandidatinnen eine besondere Betreuungsvereinbarung erforderlich, in deren Formulierung meist auch der Arbeitgeber in Form eines Kooperationsvertrags zwischen dem Unternehmen und der Universität Regensburg einbezogen wird. Die Betreuungsvereinbarung regelt

  • dass das Thema der Promotion zu den Arbeitsschwerpunkten am Lehrstuhl passt, und damit Mitarbeiter des Lehrstuhls die Promotion betreuen und im engen fachlichen Austausch mit den externen Promovenden stehen können,
  • dass der Arbeitgeber die Promotion inhaltlich unterstützt und die dazu erforderlichen Ressourcen (z.B. Daten, Nutzungsrechte, Geräte, Einrichtungen) bereitstellt,
  • dass der Arbeitgeber den Promovenden gestattet, durchschnittlich einen Arbeitstag pro Arbeitswoche am Lehrstuhl mit den Mitarbeitern die aktuellen fachlichen Fragen zu besprechen und Lösungen dafür zu erarbeiten,
  • dass der Arbeitgeber den Promovenden gestattet, Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit in den einschlägigen Fachzeitschriften und bei relevanten Tagungen zu publizieren und sich an den dabei entstehenden Kosten (v.a. Tagungsgebühren und Reisekosten) angemessen beteiligt.

Wenn Sie Interesse an einer Promotion im Fach Informationswissenschaft haben, melden Sie sich gerne bei uns.


  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
  2. Institut für Information und Medien, Sprache und Kultur (I:IMSK)

Informationswissenschaft