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Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug

Vorschlag

Sekretariat

Öffnungszeiten:

Mittwoch: 10.00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Anfragen bitte an: lehrstuhl.mueller@jura.uni-regensburg.de


Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG

Leisungsbescheinigungen nach § 48 BAföG werden für Studierende der Rechtswissenschaft von Prof. Dr. Müller ausgestellt.

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen:

  1. Das Formblatt 5 vom BAföG-Amt (der obere Teil von Ihnen ausgefüllt)
  2. Eine aktuelle Bescheinigung über erbrachte Studienleistungen (erhältlich über Flexnow)
  3. Eine Immatrikulationsbescheinigung für das letzte abgeschlossene Studiensemester. Anträgen, die im SoSe gestellt werden, muss daher die Bescheinigung aus dem vergangenen WiSe beigefügt werden. Anträgen, die im WiSe gestellt werden, muss die Bescheinigung aus dem vergangenen SoSe beigefügt werden.

Nur bei vollständig eingereichten Unterlagen kann eine Leistungsbescheinigung erstellt werden.

Die Unterlagen sind unter der Mailadresse des Lehrstuhls einzureichen: lehrstuhl.mueller@jura.uni-regensburg.de

Bitte achten Sie darauf keinen Kalendereintrag, sondern eine reguläre E-Mail zu schicken. Kalendereinträge werden NICHT BERÜCKSICHTIGT!


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft

Strafrecht und Kriminologie

Prof. dr.

Henning Ernst Müller


Blog "Strafrecht und Kriminologie" von Prof. Dr. Henning Ernst Müller

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