Mit einem Weckruf zur dringend notwendigen Neugestaltung des juristischen Studiums und insbesondere des 1. und 2. juristischen Staatsexamens habe ich mich im April 2019 durch ein „NJW-Editorial“ an Kollegen/innen aus Wissenschaft und Praxis gewandt. Die überwiegende Zahl der Reaktionen war zustimmender Art, eine Auswahl findet sich unten! Auf einer Veranstaltung in Leipzig zum „Staatsexamen der Zukunft“ wurden unterschiedliche Perspektiven auf dasselbe Problem (überbordende Stofffülle, Überbelastung durch pure Quantitätsbewältigung mit entsprechenden Defiziten im grundlegenden Verständnis, u. a.) eröffnet. Die Organisatorin, Frau Prof. Elisa Hoven, hat sich andernorts selbst kritisch zum völlig überladenen Staatsexamen geäußert.
Die Diskussion und der Wille zur Veränderung sollten unbedingt wach gehalten werden, so dass ich mir weitere Äußerungen, Initiativen, Projekte, u. ä. mit dem Ziel der Reduktion des Examensstoffes und der Substantiierung des Studiums wünsche. Ein steter Tropfen höhlt den Stein….
Ich werde deswegen an dieser Stelle gerne weitere Reaktionen sammeln und publizieren, gerne auch auf entsprechende Initiativen hinweisen bzw. zur Diskussion, gleich welchen Formats, beitragen und auch persönlich zur Verfügung stehen.
Am 08. Januar 2020 wurde von der Universität Regensburg ein Interview von Jan Kleine mit Frau Professor Gierhake zum Thema "Aufgeklärte Juristenbildung" online gestellt.
Den Text können Sie auch HIER abrufen.
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„Die Vernunft lässt sich auf Dauer nicht unterdrücken!“
Prof. Dr. Katrin Gierhake setzt sich für eine „aufgeklärte Juristenbildung“ ein
8. Januar 2020 | Interview von Jan Kleine
Im Zuge eines von ihr verfassten Editorials in der Neuen Juristische Wochenschrift hat sich Prof. Dr. Katrin Gierhake, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie, für eine Reform des Jurastudiums an deutschen Universitäten ausgesprochen. Sie hat auf ihrer Homepage einen „Aufruf zum Engagement!“ gestartet und vernetzt sich mit Kolleginnen und Kollegen, die ihr Anliegen in dieser Sache teilen.
Frau Prof. Dr. Gierhake, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für ein Interview genommen haben! Uns interessiert zunächst, was genau Ausgangspunkt und Anlass Ihrer Kritik und Ihres Bestrebens ist.
Prof. Dr. Katrin Gierhake: Als Professorin der Rechtswissenschaft habe ich in den Lehrveranstaltungen immer häufiger den Eindruck, dass die Studierenden nicht mehr die Kraft, Energie und Leidenschaft aufbringen, nach dem „Warum“ zu fragen. Sie sind so sehr damit beschäftigt, der Masse des Examensstoffs Herr zu werden, ihn in einer bestimmten Form abrufbar zu haben, dass jede über den unmittelbaren Examensstoff hinausgehende Fragestellung – etwa im Hinblick auf historische, gesellschaftliche oder philosophische Zusammenhänge – schlicht ausgeblendet, schlimmstenfalls sogar als hinderlich empfunden wird. Jeder Keim eines selbständig durchdachten, mitunter auch kritischen Umgangs mit der Materie des Rechts wird schon zu Beginn des Studiums mit dem Hinweis auf „fehlende Examensrelevanz“ erstickt, bevor er überhaupt austreiben konnte. Und weil das Staatsexamen in seiner jetzigen Form die Bewältigung einer immer größer werdenden Stofffülle mit zuweilen absurder Kasuistik in extrem knapper Zeit und in einer ganz bestimmten Form verlangt, kann man den einzelnen Studierenden keinen und auch den Dozenten nur teilweise einen Vorwurf daraus machen, dass sie das gesamte Studium als Dressur für den großen Tag des alles entscheidenden Staatsexamens missverstehen.
Die Idee, dass das Studium den Willen und die Fähigkeit zum eigenständigen Denken befördern sollte, bleibt mehr und mehr auf der Strecke. Letztlich ist damit die Bildung mündiger Juristenpersönlichkeiten gefährdet. Und das kann nun wirklich nicht der Sinn des rechtswissenschaftlichen Studiums sein.
Und wie sieht Ihrer Meinung nach eine mögliche Lösung des Problems aus, was wären Maßnahmen, die es zu ergreifen gälte?
Wir müssen meines Erachtens den Examensstoff quantitativ radikal reduzieren. Es geht dabei nicht darum, dass das Studium vereinfacht werden soll, es muss sich aber dringend verändern. Das bedeutet nicht, dass der wegfallende Teil aus den Angeboten der juristischen Fakultäten verschwinden muss. Eine Reduktion des Examenspflichtstoffs hätte aber zur Folge, den enormen Examensdruck zu reduzieren. So könnte Freiraum (im Wortsinne: Raum für Freiheit) geschaffen werden, um sich auch auf Grundlagen, Systematik, Methodik und kritische Zugangsweisen einlassen zu können - was freilich auch die Bereitschaft aller Beteiligten voraussetzte, sich nicht mehr mit Vorgesetztem abspeisen zu lassen und selbständig zu werden. Ansätze dazu, etwa in Form von Kolloquien, Lektürekreisen oder auch guten Vorlesungen und Seminaren gibt es; aber die breite Masse der Studierenden findet kaum die Zeit, zwischen Klausurenkurs und Examensrepetitorium einmal Luft zu holen, und die breite Masse der Dozenten kann nicht ständig über das Deputat hinaus Zusatzangebote der genannten Art machen.
Mit Blick auf das, was in der heutigen Gesellschaft teils gefordert zu sein scheint, haben Sie die schöne Frage gestellt, ob es etwa angesichts des hohen Spezialisierungsgrades der Juristen in der heutigen Arbeitswelt nicht vielleicht sogar angemessen sei, „vom hohen Ross der rechtswissenschaftlichen Bildung auf das geländegängige Pony der praktischen Gesetzeskunde umzusatteln.“
Ja, dieser Eindruck wird zuweilen erweckt. Interessant ist allerdings, dass weder Stimmen aus der Praxis, übrigens auch nicht aus rein wirtschaftlich ausgerichteten Großkanzleien, noch Stimmen aus der Wissenschaft auswendig gelernte Argumentationsketten und Textblöcke für das adäquate Resultat eines rechtswissenschaftlichen Studiums halten. Eine selbständige Herangehensweise, die Fähigkeit, sich in unbekannte Gesetzesmaterie einzuarbeiten und argumentativ überzeugende Lösungen zu erarbeiten, haben auch in der Praxis einen viel höheren Stellenwert als bloße Detailkenntnis. Im Übrigen zeichnet sich ein guter „Volljurist“ (m/w/d) nicht dadurch aus, dass er bis zum Rand mit Detailwissen „gefüllt“ ist. Vielmehr sollte das „voll“ als „allumfassend“ verstanden werden.
Kurz gesagt fordern Sie also statt der „Konditionierung zum Sprung über das Jura-Stöckchen“, eine Rückkehr dazu, die Studierenden zum Selbstdenken anzuleiten?
Ja, so kann man das durchaus sagen, denn Ziel eines universitären Studiums – nicht nur in der Rechtswissenschaft – ist es, umfassend gebildete, selbstständige, zuweilen kreativ und querdenkende Persönlichkeiten hervorzubringen, keine Wissensgefäße. Ich denke, dass das, was aktuell in der universitären Lehre passiert, eigentlich dem Gedanken einer Universität nicht würdig ist. Insofern ist es mir ein großes Anliegen, mich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und zu vernetzen, um entsprechende Veränderungen anzustoßen und der Vernunft wieder etwas mehr Raum zu geben.
Vielen Dank, Frau Professor Gierhake für das Interview!
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Alle Äußerungen geben ausschließlich die privaten Meinungen der Verfasserinnen und Verfasser wider.
Weitere Beiträge werden hier veröffentlicht, sobald die Zustimmung der Verfasser eingeholt ist.
Liebe Frau Gierhake,
ich habe mit großer Begeisterung Ihren Text in der NJW gelesen. Die
Kürzung des Prüfungsstoffs halte ich für dringend erforderlich – und
stimme Ihnen auch sonst in Ihren Einschätzungen aus ganzem Herzen zu.
Ich unterrichte gerade das Vermögensstrafrecht: Eine Aneinanderreihung
von Einzelfällen, aktueller Rechtsprechung und Definitionen - furchtbar.
Herzliche Grüße,
Elisa Hoven
Prof. Dr. Elisa Hoven
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medienstrafrecht
Universität Leipzig
Burgstr. 21
04109 Leipzig
+49 (0)341 97 35290
medienstrafrecht.jura.uni-leipzig.de/start/
"Liebe Frau Gierhake,
da stimme ich Ihnen völlig zu (wen wundert's), aber wir in Halle haben
das zum Teil schon geleistet, jedenfalls wenn man den Stoff im
Strafrecht in Sachsen-Anhalt mit dem in Bayern vergleicht. Und deshalb
stehen wir in jeder Besprechung mit dem LJPA unter Druck."
Schöne Grüße
Joachim Renzikowski"
Prof. Dr. Joachim Renzikowski
Universität Halle
Lehrstuhl für Strafrecht, Rechtsphilosophie/Rechtstheorie
"Sehr verehrte, liebe Frau Kollegin Gierhake,
mit Ihrem schönen Editorial aus der NJW 15/2019 sprechen Sie mir absolut aus
dem Herzen. Ich war ca. 20 Jahre lang Prüfer in der 2. Juristischen
Staatsprüfung in Bayern und einige Jahre Mitglied des Prüfungsausschusses
für die 2. Juristische Staatsprüfung. An unserer Universität Regensburg war
ich 3 Jahre lang in der Gründungsphase wissenschaftlicher Assistent und habe
in späterer Zeit auf Grund eines Lehrauftrags hier 15 Jahre lang Vorlesungen
gehalten. In meiner inzwischen über 50jährigen Berufungstätigkeit (wenn ich
3 Jahre Assistentenzeit an der Uni Regensburg mitrechne) habe ich mich für
Ihr Thema immer wieder ebenso eingesetzt, wie Sie es vortrefflich auf den
Punkt gebracht haben, und dabei gleichartige Erfahrungen gemacht. Deshalb
habe ich mich sehr gefreut, dass Ihre kluge Veröffentlichung im neuesten
Editorial der NJW erschienen ist.
Mit besten kollegialen Grüßen"
Prof. Dr. Ekkehart Reinelt
Honorarprofessor Universität Regensburg
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
"Sehr geehrte Frau Professor Gierhake,
sicher haben Sie bereits eine große Zahl von Reaktionen auf Ihr Editorial
zu Heft 15/2019 der NJW erhalten, das ich aufgrund des behördeninternen
Umlaufs erst heute erhalten habe.
Bitte erlauben Sie dennoch, dass ich Ihnen für Ihre Positionierung auch
aus Sicht eines "Verwaltungsjuristen", u. a. in der Funktion als
Personalleiter, sehr herzlich danke!
Auch (und vielleicht gerade) die unmittelbare wie die mittelbare
staatliche Verwaltung braucht Juristen, die juristisch und kritisch
denken. Nach meiner persönlichen Einschätzung nicht nur, weil viele für
die Verwaltungstätigkeit relevante Spezialgebiete trotz der Fülle des
Studien Stoffs nicht Gegenstand des Studiums sind und es auch nicht sein
sollen, sondern insbesondere auch, um einem Dezisionismus in der
behördlichen Rechtsanwendung vorzubeugen, mit dem Deutschland schlechte
Erfahrungen machen musste.
Ich wünsche Ihrer Initiative viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen"
Johannes Reichert
Verwaltungsabteilung
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland Pfalz
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Gierhake,
Ihr Beitrag in der NJW aktuell trifft den Kern der Problematik der Juristenausbildung nur zu gut. Als Student im ersten Semester gibt es wohl noch eine Schonfrist. Anschließend wird man von einer Lawine an Stoff überrollt, der nicht nur für die spätere Praxis überaus irrelevant ist, sondern insbesondere die Freude am "juristischen Denken" nimmt. Denn einerseits soll eine Vorbereitung auf die Praxis erfolgen, andererseits sieht sich die Rechtswissenschaft eben als Wissenschaft und erwartet daher von Ihren "Auszubildenden" auch einen wissenschaftlichen Anspruch.
So ist man gefangen zwischen der Stofffülle einerseits, dem eigenen Anspruch, durch das Studium zu reifen und dem Aspekt der Wissenschaft gerecht zu werden, andererseits. Es drängt einen daher zum Repetitor, in der Hoffnung, dass man dort das Rezept für eine gute Note lernt. Schließlich ist es die Note, die den guten Job beschert. Dort wird auch nur der schulische Aspekt gefördert, nicht jedoch der wissenschaftliche.
Ich persönlich kann nach bestandener Prüfung zum Fachanwalt und dem nunmehr notwendigen "Absitzen" des restlichen Jahres der 3 Jahre Mindestzulassungszeit rückblickend nur festhalten, dass ich die Grundsätze des wissenschaftlichen Diskurses erst nach dem ersten Staatsexamen gelernt habe, als ich 4 Monate Zeit hatte, um in Ruhe vor dem Referendariat mein Diplom zu erlangen. Denn als der Prüfungsdruck auf einmal weg war, eröffneten sich Freiheiten des Denkens in vorher ungeahntem Ausmaß. Die Disputation der Arbeit war auf einmal ein angeregtes Gespräch, mehr oder weniger auf Augenhöhe.
Auch heute erschließt sich von Tag zu Tag mehr der wissenschaftliche Anspruch der Rechtswissenschaft. Dies auch bei der anwaltlichen Tätigkeit. Die Notwendigkeit einer rationalen Begründung und die Feinheiten des Diskurses, die einem während der Zeit in der Universität völlig verschlossen blieben, da man mit Scheuklappen auf von Karteikarte zu Karteikarte rannte, erlangen auf einmal tiefere Bedeutung. Der Gedanke an eine weitergehende wissenschaftliche Betätigung kam jedenfalls bei mir während des Studiums nicht auf. Heutzutage ist er aktueller denn je, wenn auch durch die Arbeit wohl nicht mehr darstellbar.
Es gab schon vor Jahren Bestrebungen, den "Praxis Juristen" an die Fachhochschulen zu verlagern, denn schließlich sei es unnötig, sich mit Grundrechtsdogmatik auszukennen, wenn man Forderungsmanagement bis zur Regelaltersgrenze betreibt. Diesen Ansatz halte ich für falsch. Denn der Jurist sollte gerade mit gutem wissenschaftlichen Grundwissen auch an die praktische Arbeit herangehen. Ich bin mir sicher, dass die Qualität der Arbeit der deutschen Anwaltschaft hierdurch insgesamt dramatisch steigen würde.
Ich gehe mit Ihrer Forderung konform, dass der Student wieder "Luft zum Atmen" bzw. "Freiraum zum Denken" braucht. Weg vom schulischen des Studienganges, hin zu mehr wissenschaftlichem Diskurs, der letztlich mehr positiven Einfluss auf die Praxisarbeit haben wird, als eine überbordende Stofffülle, die bei vielen Studenten zu Prüfungsängsten, hunderten Probeklausuren und einem generellen Stressniveau führt, das für eine Unwürdigkeit vor den Hochschullehrern führt. Denn gerade diese sollen einem etwas vermitteln, was die meisten Studenten nicht mehr vermittelt bekommen wollen: Die Grundsätze wissenschaftlicher Arbeit und somit eigenständigen Denkens.
Der Student dagegen wünscht sich aktuell nur eins: Dass der Weg zur ersten Staatsprüfung und insbesondere die Prüfung selber endlich vorbei sind. Dabei wäre natürlich ein "Generalschlüssel" für eine zweistellige Punktzahl wünschenswert. Dieser kann selbstredend nicht von den Universitäten geliefert werden. Die Hochschullehrer stehen daher aktuell, ebenso wie deren Studenten, vor einem Dilemma, das einer Lösung bedarf.
Die Frage lautet komprimiert doch in etwa: Wer setzt sich mit juristischer Methodik auseinander, wenn er sich vermeintlich praxisrelevante Gedanken zum Übergang der forderungsentkleideten Hypothek machen kann.
Für Ihren Beitrag bedanke ich mich recht herzlich, denn er adressiert Probleme, die aktueller denn je sind.
Ich verbleibe mit besten Wünschen aus dem Norden.
Hochachtungsvoll
Felix Prochnow
Rechtsanwalt
Kanzlei Hecht & Kollegen
Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Sehr geehrte Frau Professorin Gierhake,
soeben habe ich Ihr Editorial in der NJW gelesen und möchte Ihnen
hiermit meinen Beifall zum Ausdruck bringen.
Sie werden vermutlich eine Vielzahl zustimmender E-Mails erhalten, so
dass ich mir keine Antwort erhoffe.
Ihre Bedenken im Hinblick auf die juristische Ausbildung kann ich nur
teilen. Ich selbst habe seit der Beendigung meines Rechtsreferendariats
im Jahr 2017 feststellen müssen, dass die beiden zweistelligen
Examensergebnisse - wie ich schon zuvor vermutet hatte - nicht über die
Schwierigkeiten hinweghelfen, denen man als Berufseinsteiger ausgesetzt
ist. Die in nahezu allen juristischen Berufen erforderliche
Ausgeglichenheit wurde nicht gefördert.
Vielmehr machte ich an mir selbst und meinen KommilitonInnen die
Beobachtung, dass Selbstvertrauen und eigenständiges Denken im Verlauf
der Ausbildung geradezu kontinuierlich abnahmen. Es zeigt sich auch,
dass die vermeintlichen "Erfolge" in Gestalt guter Examensnoten diese
Entwicklung nicht aufhalten konnten.
Ein Großteil des Drucks entsteht neben der schier endlosen Masse an
Lernstoff meines Erachtens auch durch die Peer Group selbst und die dort
dominierende Auffassung einer Alternativlosigkeit des privaten
Repetitoriums. Es bleibt zu hoffen, dass Ihr Kommentar hilft,
EntscheidungsträgerInnen, aber auch angehende JuristInnen
"wachzurütteln".
Mit freundlichen Grüßen
Michelle Jahn
"Liebe Frau Gierhake,
gerade habe ich Ihren hervorragenden Editorial-Beitrag in der NJW 15/2019 entdeckt. Ich habe ihn mit Interesse und voller Zustimmung gelesen und möchte Ihnen dazu einfach kurz und spontan Beifall spenden!
Ich hoffe, Sie ernten dazu nicht nur breiten Zuspruch, sondern v.a. tatkräftige Unterstützung an entscheidenden Stellen für eine lange überfällige Reform der Juristenausbildung.
In meinem beruflichen Umfeld erlebe ich oft, dass wir den Zugang zum Recht für alle immer wieder verteidigen und durchsetzen müssen. Auch mit Blick darauf bin ich der Ansicht, dass aufgeklärte, kritisch und mit Blick auf die Hintergründe der geltenden Rechtslage denkende Juristen ein unverzichtbares Gut unseres Rechtsstaats sind und dies nicht durch auf den (Examens-)Punkt trainiertes Wiederkäuen erreicht werden kann.
Dies umso mehr jetzt, wo schnell zunehmend diverse Legal Tech-Anwendungen Fall- und Urteilsinhalte in kürzester Zeit auswerten und - je nach Inhaberschaft der zugrunde liegenden Datenbanken - viele "Entscheidungen" nach Leitsätzen und Zielgruppenrelevanz treffen. Es bedarf guter Juristen, um die Ergebnisse tatsächlich beurteilen und im Zweifel korrigieren zu können. Juristen müssen viel mehr sein als mit Massen-Inhalten trainierte Bots und Tools und v.a. müssen sie befähigt sein, an ausschlaggebenden Stellen mündige Entscheidungen zu treffen und im Zweifel auf höherer Ebene Systemkorrekturen zu veranlassen.
Ich hoffe also, dass sich auch viele andere Professoren Ihren Gedanken annähern, gerade um ihre jeweiligen Spezialgebiete mit echtem Leben gefüllt zu halten.
Herzliche Grüße aus Düsseldorf
Silke Meeners
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Insolvenzrecht
Referentin Beratung und Bildung
Referentin Kredit und Entschuldung
Verbraucherzentrale NRW"
Die dazugehörige Diskussion auf Facebook finden Sie hier:
Beitrag vom 28.06.2019
https://www.facebook.com/pg/legaltribune/posts/?ref=page_internal
Die dazugehörige Diskussion auf Facebook finden Sie hier:
Beitrag vom 06.08.2019
https://www.facebook.com/pg/legaltribune/posts/?ref=page_internal
https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html
Facebookpost des Magazins "FAZ Einspruch" vom 06.08.2019 mit dem Titel "Vorschläge für eine Reform des Staatsexamens":
https://www.facebook.com/FAZeinspruch/photos/a.1671603059628521/2283198171802337/?type=3&theater
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