im Sommersemester 2025
für die juristischen Schwerpunktbereiche European and International Law (SP 8); Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht/Recht des sozialen Zusammenhalts (SP 4 alt/neu), Recht der Informationsgesellschaft (SP 7), Pflichtfach sowie andere Studiengänge.
Prinzipien prägen das Recht. Im Staatsorganisationsrecht studieren Sie die Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 GG wie Demokratie und Rechtsstaat. Dabei werden im Rechtsstaatsprinzip so unterschiedliche untergeordnete Prinzipien wie Gewaltenteilung und Vertrauensschutz verankert. Völker- und Europarecht kennen allgemeine Rechtsgrundsätze (general principles of law) als Rechtsquelle. Der EuGH hat diese Rechtsquelle namentlich genutzt, um im Wege „wertender Rechtsvergleichung“ Gemeinschaftsgrundrechte zu identifizieren. Art. 38 Abs. 1 lit. c IGH-Statut zählt „die von den Kulturvölkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze“ in einer Formulierung, die auf das Jahr 1920 zurückgeht, zu den Rechtsquellen des Völkerrechts. Ursprünglich sollten damit im Wege der Rechtsvergleichung Lücken im Völkerrecht geschlossen werden. Mittlerweile werden auch genuin völkerrechtliche allgemeine Rechtsgrundsätze diskutiert. 2023 hat die International Law Commission ihre Entwurfsartikel zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen in erster Lesung angenommen und den Staaten zur Stellungnahme zugeleitet (UN Doc. A/78/10, Rn. 36-41).
Robert Alexy hat in seiner Theorie der Grundrechte (1. Aufl. 1986/9. Aufl. 2020) eine Prinzipientheorie vorgelegt. Er begreift Grundrechte als Optimierungsgebote. Damit lassen sich Abwägungen erklären. So könnte man im Völkerrecht versuchen, souveräne Gleichheit, Gewaltverbot und Menschenrechte als Prinzipien zu begreifen und gegeneinander abzuwägen, um eine humanitäre Intervention zu rechtfertigen. Im Recht der Informationsgesellschaft geht es beispielsweise beim Schutz vor aufdringlicher Medienberichterstattung um einen klassischen Prinzipienkonflikt. Im Migrationsrecht wäre etwa an Konflikte zwischen der staatlichen Souveränität und Grenzhoheit mit den Menschenrechten von Migranten zu denken.
Jenseits der Rechtsquellenfunktion sollen Prinzipien das Recht systematisieren. So tragen englischsprachige Lehrbücher Titel wie „Principles of International Environmental Law“. Prinzipien machen das Recht zur Rechtsordnung.
Im Seminar wird es um einzelne Prinzipien und die Auflösung von Widersprüchen zwischen einzelnen Prinzipien gehen. Außerdem wird nach der Funktion von Prinzipien als Rechtsquelle und Leitideen gefragt.
Studienarbeiten werden Prinzipienfragen aus dem jeweiligen Schwerpunktbereich zum Gegenstand haben. Im vorbereitenden Seminar sowie in BA- und MA-Studiengängen werde ich Themen vorschlagen, die zum jeweiligen Studiengang, ggf. Schwerpunkt oder Modul und zu Ihrem Studienfortschritt passen.
Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.
Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow! Interessenten aus Bachelor- oder Masterstudiengängen melden sich bitte möglichst frühzeitig bei mir.
Das Seminar findet voraussichtlich semesterbegleitend wöchentlich am Dienstagabend statt.
im Wintersemester 2024/25
für die juristischen Schwerpunktbereiche European and International Law/Europäisches und internationales Recht (SP 8); Sozial-, Gesundheits- und Medizin- bzw. Migrationsrecht (SP 4 alt/neu), Recht der Informationsgesellschaft (SP 7), Familien- und Erbrecht (SP 10), Pflichtfach sowie andere Studiengänge.
Rechtsgebiete werden maßgeblich durch höchstrichterliche Entscheidungen geprägt, man denke nur an "Costa/ENEL" zum Vorrang des Unionsrechts oder an "Elfes" und "Lüth" für die deutsche Grundrechtsordnung. Im internationalen Menschenrechtsschutz und im allgemeinen Völkerrecht ist es nicht anders. Art. 38 Abs. 1 lit. d IGH-Statut erkennt dies an, indem er Entscheidungen internationaler Gerichte zur Rechtserkenntnisquelle erklärt. Im Seminar sollen Leitentscheidungen nationaler und internationaler Gerichte vorgestellt und diskutiert werden: Worin liegt ihre Bedeutung und wie haben sie die Rechtsenwicklung geprägt? Wo verläuft die Grenze zwischen Rechtserkenntnis, Rechtsfortbildung sowie Rechtsetzung und welche Aufgabe kommt der rechtsprechenden Gewalt zu?
Die Studienarbeiten werden jeweils eine Leitentscheidung zum gewählten Schwerpunktbereich zum Gegenstand haben. Im Schwerpunktbereich 8 werden Entscheidungen internationaler Gerichte im Vordergrund stehen, in den anderen Schwerpunktbereichen wird es um Entscheidungen deutscher Gerichte - vor allem des BVerfG - und ggf. des EuGH gehen. Aufgabe wird es sein, die jeweilige Entscheidung mit ihren wesentlichen Aussagen kurz darzustellen und sie einzuordnen, vor allem: Warum ist die Entscheidung wichtig und was hat sie bewirkt?
Im vorbereitenden Seminar sowie in BA- und MA-Studiengängen sind ebenfalls Leitentscheidungen zu behandeln, die zum jeweiligen Studiengang, ggf. Schwerpunkt oder Modul und zu Ihrem Studienfortschritt passen. Daneben können ggf. Querschnittsthemen zur theoretischen Fundierung der Bedeutung von Leitentscheidungen - z.B. zu Zulässigkeit und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung im Rechtsstaat - gewählt werden.
Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.
Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow! Interessenten aus Bachelor- oder Masterstudiengängen melden sich bitte möglichst frühzeitig bei mir.
Das Seminar findet voraussichtlich semesterbegleitend wöchentlich am Dienstagabend statt.
Prof. Dr.
Robert Uerpmann-Wittzack, Maîtrise en droit
Sekretariat
Elzbieta Bomastyk
Gebäude RWL, Zi. 2.12
Telefon 0941 943-2659
E-Mail