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  1. FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT
  2. version française

Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht

Prof. Dr.

Robert Uerpmann-Wittzack, Maîtrise en droit

Portrait von Robert Uerpmann-Wittzack

Sekretariat

Elzbieta Bomastyk
Gebäude RWL, Zi. 2.12
Telefon 0941 943-2659
E-Mail

Seminarankündigungen

Übersicht


Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack

Prinzipiengeleitete Rechtswissenschaft

im Sommersemester 2025

für die juristischen Schwerpunktbereiche European and International Law (SP 8); Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht/Recht des sozialen Zusammenhalts (SP 4 alt/neu), Recht der Informationsgesellschaft (SP 7), Pflichtfach sowie andere Studiengänge.

Prinzipien prägen das Recht. Im Staatsorganisationsrecht studieren Sie die Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 GG wie Demokratie und Rechtsstaat. Dabei werden im Rechtsstaatsprinzip so unterschiedliche untergeordnete Prinzipien wie Gewaltenteilung und Vertrauensschutz verankert. Völker- und Europarecht kennen allgemeine Rechtsgrundsätze (general principles of law) als Rechtsquelle. Der EuGH hat diese Rechtsquelle namentlich genutzt, um im Wege „wertender Rechtsvergleichung“ Gemeinschaftsgrundrechte zu identifizieren. Art. 38 Abs. 1 lit. c IGH-Statut zählt „die von den Kulturvölkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze“ in einer Formulierung, die auf das Jahr 1920 zurückgeht, zu den Rechtsquellen des Völkerrechts. Ursprünglich sollten damit im Wege der Rechtsvergleichung Lücken im Völkerrecht geschlossen werden. Mittlerweile werden auch genuin völkerrechtliche allgemeine Rechtsgrundsätze diskutiert. 2023 hat die International Law Commission ihre Entwurfsartikel zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen in erster Lesung angenommen und den Staaten zur Stellungnahme zugeleitet (UN Doc. A/78/10, Rn. 36-41).

Robert Alexy hat in seiner Theorie der Grundrechte (1. Aufl. 1986/9. Aufl. 2020) eine Prinzipientheorie vorgelegt. Er begreift Grundrechte als Optimierungsgebote. Damit lassen sich Abwägungen erklären. So könnte man im Völkerrecht versuchen, souveräne Gleichheit, Gewaltverbot und Menschenrechte als Prinzipien zu begreifen und gegeneinander abzuwägen, um eine humanitäre Intervention zu rechtfertigen. Im Recht der Informationsgesellschaft geht es beispielsweise beim Schutz vor aufdringlicher Medienberichterstattung um einen klassischen Prinzipienkonflikt. Im Migrationsrecht wäre etwa an Konflikte zwischen der staatlichen Souveränität und Grenzhoheit mit den Menschenrechten von Migranten zu denken.

Jenseits der Rechtsquellenfunktion sollen Prinzipien das Recht systematisieren. So tragen englischsprachige Lehrbücher Titel wie „Principles of International Environmental Law“. Prinzipien machen das Recht zur Rechtsordnung.

Im Seminar wird es um einzelne Prinzipien und die Auflösung von Widersprüchen zwischen einzelnen Prinzipien gehen. Außerdem wird nach der Funktion von Prinzipien als Rechtsquelle und Leitideen gefragt.

Studienarbeiten werden Prinzipienfragen aus dem jeweiligen Schwerpunktbereich zum Gegenstand haben. Im vorbereitenden Seminar sowie in BA- und MA-Studiengängen werde ich Themen vorschlagen, die zum jeweiligen Studiengang, ggf. Schwerpunkt oder Modul und zu Ihrem Studienfortschritt passen.

Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.

Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow! Interessenten aus Bachelor- oder Masterstudiengängen melden sich bitte möglichst frühzeitig bei mir.

Das Seminar findet voraussichtlich semesterbegleitend wöchentlich am Dienstagabend statt.


Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack

Sicherheit

im Wintersemester 2025/26

für die juristischen Schwerpunktbereiche European and International Law (SP 8); Recht des sozialen Zusammenhalts/Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht (SP 4 neu/alt), Recht der Informationsgesellschaft (SP 7), Pflichtfach, den LL.B. Digital Law (nur vorbereitendes Seminar) sowie andere Studiengänge.

Klimawandel, soziale Ungleichheit, gesellschaftliche Polarisierung sowie internationale Machtverschiebungen destabilisieren die Ordnung, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurde. Das führt zu massiven Herausforderungen für die innere und äußere Sicherheit.

Die Wahrung und die Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sind ein Kernanliegen der Charta der Vereinten Nationen. Sicherheit ist auch ein Schlüsselbegriff des Nordatlantikvertrages. Art.  24 Abs. 2 GG knüpft an den völkerrechtlichen Sicherheitsbegriff an, indem er den Bund ermächtigt, "sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" einzuordnen.

Im internationalen Menschenrechtsschutz verbürgt beispielsweise Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein "Recht auf Freiheit und Sicherheit". Im Übrigen vermag die nationale und die öffentliche Sicherheit nach Art. 8-11 EMRK Eingriffe in Freiheitsrechte zu rechtfertigen.

In Deutschland ist die öffentliche Sicherheit ein Kernbegriff des Polizei- und Sicherheitsrechts. Auch das Grundgesetz nimmt mehrfach darauf Bezug. Im Schwerpunktbereich 7 und im Bachelorstudiengang Digital Law sind Gefahren für und Gefahren durch Telekommunikation, Medien und Digitalisierung gleichermaßen relevant. Im Schwerpunktbereich 4 kommt die soziale Sicherheit in den Blick, doch sind auch Migrationsdebatten eng mit Sicherheitsfragen verknüpft.

Im Seminar soll der Frage nachgegangen werden, was das deutsche, europäische und internationale Recht unter Sicherheit versteht und wie es Sicherheit  ermöglicht und schützt bzw. Sicherheitsfragen Raum gibt.

Studienarbeiten werden Sicherheitsfragen aus dem jeweiligen Schwerpunktbereich zum Gegenstand haben. Im vorbereitenden Seminar sowie in BA- und MA-Studiengängen werde ich Themen vorschlagen, die zum jeweiligen Studiengang, ggf. Schwerpunkt oder Modul und zu Ihrem Studienfortschritt passen. In den juristischen Studiengängen können einzelne Themen bereits im Anschluss an die Anfängerübung im Öffentlichen Recht bearbeitet werden.

Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.

Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium und im LL.B. erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow! Interessenten aus anderen Bachelor- oder aus Masterstudiengängen sowie Austauschstudierende melden sich bitte möglichst frühzeitig bei mir.

Das Seminar findet voraussichtlich semesterbegleitend wöchentlich am Dienstagabend statt.


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