Ekkehard Schumann entwickelte 1963 im Rahmen seiner Dissertation „Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde gegen richterliche Entscheidungen“ die heute nach ihm benannte Schumannsche Formel. Die Formel dient zur Abgrenzung der Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts von jener der Fachgerichte im Rahmen der Begründetheit von Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen. Die in der Schumannschen Formel aufgestellten Kriterien kommen bis heute in der Praxis zur Anwendung.