Sobald Sie uns Ihr Anliegen per Mail geschildert haben, werden wir prüfen, ob wir Ihren Fall bearbeiten können.
Im Anschluss daran werden wir Sie kontaktieren und gegebenenfalls einen Beratungsvertrag schließen sowie einen persönlichen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Selbsverständlich sind wir bemüht, alle Existenzgründer mit unserer Rechtsberatung zu unterstützen.
Allerdings können wir keinen Anspruch auf eine Rechtsberatung gewähren und behalten uns vor, einen Fall wegen einer baldigen Frist, seiner Komplexität, oder einem zu hohen Streitwert abzulehnen. Um uns auf die angenommenen Fälle mit vollem Einsatz konzentrieren zu können, kann es auch sein, dass wir einen Fall wegen Kapazitätsauslastung ablehnen müssen.
Eine Vertretung vor Gericht ist studentischen Rechtsberatungen gesetzlich nicht erlaubt.
Unsere Berater sind Studenten der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 6 II RDG werden die Berater von einer Person, der die entgeltliche Erbringung von Rechtsdienstleistung erlaubt ist bzw. die zum Richteramt befähigt ist, angeleitet.
Die Studenten werden sich engagiert um Ihr Anliegen kümmern. Bitte bedenken Sie jedoch, dass sie noch nicht zu Volljuristen ausgebildet sind.