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Lehre

Wintersemester 2024/25

Professor Dr. Fritzsche und Lehrbeauftragte im Wintersemester 24/25


21100

Grundkurs BGB I

Die Vorlesung führt in Teil I in das Bürgerliche Recht als Teil des Zivilrechts ein; sie stellt das BGB im Überblick vor und erläutert die Technik der Rechtsanwendung im Zivilrecht. Als Teil II folgt ein Überblick zum Delikts- und Schadensrecht, also den Folgen, die Verletzungen anderer Menschen und ihrer Rechte nach dem BGB haben. Schließlich führt Teil III ausführlich in den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, welcher "vor die Klammer gezogen" im ersten Buch des BGB  wichtigste Regelungen für das gesamte Zivilrecht - insbesondere das Vertragsrecht - enthält. Im Mittelpunkt steht die sog. Rechtsgeschäftslehre. Behandelt werden Willenserklärungen und Verträge, Vertragsschluss, Wirksamkeitsvoraussetzungen (Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Form), inhaltliche Schranken des Rechtsgeschäfts, Nichtigkeit, Willensmängel, befristete und bedingte Rechtsgeschäfte, Stellvertretung, Vertragsschluss unter Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fragen des Verbraucherschutzes. Dabei werden fortlaufend die systematischen Zusammenhänge zwischen dem Allgemeinen Teil und den anderen Büchern des BGB erschlossen.
Zugleich gibt die Vorlesung eine Anleitung zur selbständigen Lösung von Fällen im Zivilrecht. Die Technik der Fallbearbeitung wird in den begleitenden -> Konversationsübungen vertieft, deren Besuch Voraussetzung für die Teilnahme an der in den Grundkurs Teil I integrierten Anfängerübung ist. Dazu werden auch im Grundkurs selbst immer wieder Fälle zum Stoff gelöst. In der Anfängerübung wird der unten beschriebene Leistungsnachweis erworben, der Voraussetzung für die Teilnahme an Fortgeschrittenenklausuren ist -> mehr


21333

Examensklausurenkurs Zivilrecht (Fritzsche/Nußstein/Wankerl) -> mehr


21535

REX-Simulationsübung mündliche Prüfung

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Studierende nach dem schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung -> mehr


21690

Recht des unlauteren Wettbewerbs

Das Recht des unlauteren Wettbewerbs setzt dem Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb Grenzen, um die Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, sonstiger Unternehmen und der Allgemeinheit zu schützen. Es verbietet z.B. irreführende und belästigende geschäftliche Handlungen oder die aggressive Beeinflussung anderer Marktteilnehmer und setzt Grenzen für Werbevergleiche. Es dient auch dem Schutz der Privat- bzw. Unternehmenssphäre. Ferner bekämpft es negative Äußerungen und die Behinderung von Mitbewerbern. Außerdem enthält es Vorschriften gegen Produktpiraterie und Wirtschaftsspionage. Die praktische Bedeutung in der Rechts- und Wirtschaftspraxis ist enorm, da es auch die kollektive Durchsetzzung von Verbraucherschutzrecht und anderen Marktverhaltensregeln ermöglicht -> mehr


21705

Einführung in die EDV für Juristen

Vermittlung studienspezifischer EDV-Kenntnisse -> mehr


21749

Contract Drafting

In dieser Veranstaltung geht darum, wie Verträge, die auf deutschem Recht beruhen, in englischer Sprache formuliert werden sollen -> mehr


Mitarbeiter:

Ass. jur. DAN HARMAN

21100a       Konversationsübung im Bürgerlichen Recht

Gruppe 20  Donnerstag, 18 bis 20 Uhr c.t., R 007


Ass. jur. DAN HARMAN UND Juristin Univ. ISABELLA STÖTTER:

21100a       Konversationsübung im Bürgerlichen Recht

Gruppe 22  Mittwoch, 18 bis 20 Uhr c.t., H 12


Juristinnen Univ. ANNA-LENA HAUSLEITNER UND SENTA WEISS:

21100a       Konversationsübung im Bürgerlichen Recht

Gruppe 14  Dienstag, 18 bis 20 Uhr c.t., H 12


Sommersemester 2024

Professor Dr. Fritzsche und Lehrbeauftragte im Sommersemester 2024


21101

Grundkurs BGB II

Die Vorlesung führt den im Wintersemester begonnenen Grundkurs BGB fort. Im Mittelpunkt steht das Allgemeine Schuldrecht, das (grundsätzlich) am Beispiel des Kaufvertrags dargestellt wird. Nach der Einführung in die Grundbegriffe und Grundstrukturen des Allgemeinen Schuldrechts geht es um den Inhalt von Schuldverhältnissen; hierbei wird wiederum insbesondere der Kauf betrachtet. Den Schwerpunkt der Vorlesung steht das praktisch sehr bedeutsame und besonders klausurrelevante Recht der Leistungsstörungen. Dabei wird neben den allgemeinen Vorschriften auch die Gewährleistung im Kaufrecht behandelt. Bei  Weitere Inhalte des Allgemeinen Schuldrechts und daher der Vorlesung sind Fragen des Erlöschens von Schuldverhältnissen durch Erfüllung und Erfüllungssurrogate, die Auswechslung von Beteiligten (insbesondere Abtretung von Forderungen) sowie die Beteiligung Dritter an Schuldverhältnissen (Vertrag zu Gunsten Dritter, Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, Drittschadensliquidation) und Mehrheiten von Schuldnern und Gläubigern -> mehr


21333
Examensklausurenkurs Zivilrecht (Fritzsche/Nußstein/Wankerl) - mehr


21535

REX-Simulationsübung mündliche Prüfung

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Studierende nach dem schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung. -> mehr


21675

Seminar "Gaming und Sport im Recht"

Das Seminar wendet sich an Studierende von SP 7 und SP 9 sowie Studierende des LL.B. Digital Law -> mehr


21705

Einführung in die EDV für Juristen

Vermittlung studienspezifischer EDV-Kenntnisse -> mehr



Mitarbeiter:

Ass. jur. DAN HARMAN:

21101a       Konversationsübung im Bürgerlichen Recht

Gruppe 8,   Mi. 18 bis 20 Uhr c.t.,  W 114


Ass. jur. CONSTANTIN LÜTTGENS:

21101a       Konversationsübung im Bürgerlichen Recht (gemeinsam mit D. Harman)

Gruppe 12, Do. 18 bis 20 Uhr c.t.,  R 006  





  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht

Prof. Dr.

Jörg Fritzsche

Fritzsche Dekan _quadratisch

Gebäude RW (L), Zi. 2.02

Telefon 0941 943-2649 Telefax 0941 943-2574

E-Mail an Lehrstuhl

Sekretariat
Eva-Maria Busch