Die Lehrenden des Fachbereichs Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Methoden geben sich größte Mühe, Ihre individuellen Leistungen beim Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten gerecht zu bewerten.
Nur eben: Ihren individuellen Leistungen - nicht die anderer. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es immer wieder vorkommt, dass einige wenige Studierenden schriftliche Arbeiten abgeben, bei denen es sich nicht um eigene Leistungen handelt, sondern um Plagiate. Das ist gegenüber den Mit-Studierenden, die für ihre Seminar- und Qualifikationsarbeiten hart arbeiten, nicht nur unfair, sondern es verstößt auch gegen die Regeln wissenschaftlichen Anstands.
Deshalb sehen wir uns gezwungen, zu handeln. Wir haben daher folgende Vorgehensweise zum Umgang mit Seminar- und Abschlussarbeiten beschlossen und bittet dafür um Ihr Verständnis:
Alle Seminar- und Abschlussarbeiten müssen außer in der üblichen gedruckten Version auch als digitale Version eingereicht werden.
Bitte stellen Sie hierbei sicher, dass die digitale Version im Wortlaut mit der gedruckten Version übereinstimmt. Für die digitale Version der Arbeiten gelten ausnahmslos dieselben Einreichungsfristen wie für die gedruckten Versionen. Zur rechtlichen Sicherung bitten wir Sie außerdem darum, zu sämtlichen Seminar- und Abschlussarbeiten bei den Dozenten unseres Fachgebiets eine eidesstattliche Erklärung im Sinne einer Glaubhaftmachung einzureichen.
Mit dieser Regelung wollen wir verhindern, dass sich einige wenige durch unredliches Verhalten gegenüber der Vielzahl ehrlicher Studierenden einen Vorteil verschaffen. Wir hoffen, das ist in Ihrem Sinne.
Seminar- und Abschlussarbeiten können anhand der eingereichten digitalen Version vom Fachgebiet mittels einer Anti-Plagiats-Software überprüft werden. Diese Programme haben mittlerweile eine sehr hohe Trefferquote, da sie mit einer Kombination aus Internetrecherche und stilometrischer Forensik (Aufdecken von Stil- und Formulierungsbrüchen) arbeiten.
Wird hierbei festgestellt, dass eine eingereichte Arbeit nachweislich ein Plagiat im weiter unten definierten Sinne ist, gilt diese Arbeit als ungenügende Leistung. Für die entsprechende Lehrveranstaltung wird kein Leistungsnachweis (und auch kein Teilnahmeschein) ausgestellt. Eine Wiederholung der Arbeit für die entsprechende Lehrveranstaltung ist nicht möglich. Dies gilt ebenso im Falle von Qualifikationsarbeiten wie z.B. die Magister-, Bachelor- oder Masterarbeit.
Als Plagiat (im Sinne der Resolution des Deutschen Hochschulverbandes zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis) gilt der Umstand, dass Texte Dritter im Rahmen von Seminar- oder Abschlussarbeiten ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. In diesem Sinn liegt auch dann ein Plagiat vor, wenn bei der Übernahme in eine andere Sprache als die des Originals übersetzt wurde. Sinngemäße Übernahmen und wörtliche, in Anführungszeichen gesetzte Übernahmen, die unter Angabe der Quelle als solche gekennzeichnet sind, fallen selbstverständlich nicht unter diese Definition.
Ein Plagiat anstelle einer selbständig erstellten Seminararbeit abzugeben ist kein "Kavaliersdelikt", sondern stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen wissenschaftliche Grundregeln (vgl. Resolution des Deutschen Hochschulverbandes, Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft) sowie das Urhebergesetz (§ 23, 24 UrhG) dar und erfüllt den Straftatbestand der Täuschung (§ 263 Abs. 1 StGB). Ebenso ist der Tatbestand der Täuschung erfüllt, wenn eine Arbeit zur Erlangung eines Leistungsnachweises abgegeben wird, die in toto oder partiell bereits in einer anderen Veranstaltung des Fachs Politikwissenschaft oder in einem anderen Fach eingereicht wurde. Selbstverständlich werden wir Plagiat-Fälle zwischen den Lehrenden des Instituts austauschen.
Sekretariat
Michaela Schmid
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