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Mitteilungen der Universität Regensburg

Echte Role Models für Nachwuchswissenschaftlerinnen

Stadt Regensburg zeichnet Frauen in Wissenschaft und Kunst aus


29. Oktober 2021 | Fotos © Stadt Regensburg, Peter Ferstl

Die Atmosphäre war feierlich und freudig als Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer am Abend des 27. Oktober 2021 im Historischen Reichssaal des Alten Rathauses die Regensburger Preise für Frauen in Wissenschaft und Kunst verlieh. Neben Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, die sich an der Universität Regensburg habilitiert hatte, wurden Julia Unterhofer für ihre Abschlussarbeit an der Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg sowie Dr. Marianne Unterreitmeier für ihre kooperative Promotion an der Universität Erlangen-Nürnberg und der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg ausgezeichnet.

Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer betonte in ihrer Begrüßungsansprache, wie wichtig es nach wie vor sei, diesen mit 15.000 Euro am höchsten dotierten Preis der Stadt Regensburg auszuloben, trotz schwieriger Haushaltslage. Die Auszeichnung soll Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen der drei Regensburger Hochschulen dazu ermutigen, eine Hochschulkarriere mit dem Ziel einzuschlagen, später ein Amt als Professorin zu bekleiden. Nicht zuletzt sei der Preis ein Zeichen dafür, wie wichtig der Stadt die engen Verbindungen zur Universität, den Hochschulen und den wissenschaftlichen Kooperationen mit den ansässigen Unternehmen sind.

Prof. Dr. Udo Hebel, Präsident der Universität Regensburg, sprach in seinem Grußwort allen Preisträgerinnen seine Anerkennung und seine Glückwünsche aus, und betonte ihre Vorbildfunktion als „echte Role Models“ für Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen. Der positive Wandel an der Universität, in der Wissenschaft und der Gesellschaft habe eingesetzt, der Preis sei dabei eine wichtige Landmarke. „Gleichstellung in der Wissenschaft und die Förderung junger Wissenschaftlerinnen ist sowohl eine gesellschaftspolitische als auch eine hochschulpolitische Verantwortung von uns allen“, betonte Präsident Hebel.


v.l.n.r.: Präsident Prof. Dr. Udo Hebel, Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Preisträgerin Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, Universitätsfrauenbeauftragte Prof. Dr. Isabella von Treskow | Foto: Stadt Regensburg, Peter Ferstl


In ihrer Laudatio auf die Preisträgerin Prof. Papathanasiou gab Prof. Dr. Isabella von Treskow, Frauenbeauftragte der Universität Regensburg, einen kurzen Einblick in deren Lebenslauf: Konstantina Papathanasiou, Jahrgang 1983, schloss ihr Studium der Rechtswissenschaft und ihren Master in den Strafrechtswissenschaften an der Universität Athen mit Auszeichnung ab. Forschungsinteressen brachten sie 2008 an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, wo sie 2013 mit „summa cum laude“ promoviert wurde. 2017 erhielt sie die Zusage für ein zweijähriges Habilitationsstipendium an der Universität Regensburg im Rahmen des „Professorinnenprogramms II des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“, 2019 folgte das Habilitationsabschlussstipendium im Rahmen des „Bayerischen Programms zur Realisierung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre“. Ihre Habilitationsschrift reichte Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou am 31. August 2020 ein, am 10. März 2021 erfolgte die Habilitation durch die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, ihr wurde die venia legendi für Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung und Internationales Strafrecht erteilt. Bereits zum 1. September 2021 berief die Universität Liechtenstein Konstantina Papathanasiou zur Professorin für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung. Laudatorin von Treskow zeigte sich beeindruckt von der Schnelligkeit, mit der die Preisträgerin den Schritt von der Habilitation zur Rufinhaberin absolvierte. „Ihr Beispiel, den Weg zur eigenen Professur unbeirrt zu gehen, ist ermutigend für alle Frauen“, schloss die Universitätsfrauenbeauftragte ihre Würdigung.

Sie fühle sich glücklich und dankbar, sagte Professorin Papathanasiou nach der Überreichung der Urkunde: „So einen Moment muss man richtig genießen“. In ihrer Präsentation stellte sie das Thema ihrer Habilitation „Ius puniendi und staatliche Souveränität – Genese, völkerrechtlicher Rahmen und straftheoretische Kontextualisierung des sog. Internationalen Strafrechts“ näher vor: Straftaten mit Auslandsbezug – etwa wenn der Tatort im Ausland liegt oder wenn Opfer bzw. Täter Ausländer sind – stellen die Materie des sogenannten Internationalen Strafrechts dar. Diese Materie bestimmt, in welchem Umfang der Staat im Fall einer Straftat mit Auslandsbezug von seiner Strafbefugnis Gebrauch machen kann und, so Professorin Papathanasiou, „es lässt sich nur dann in vollem Umfang erforschen, wenn man das Strafrecht, das Staatsrecht und das Völkerrecht gleichzeitig in den Blick nimmt“. In der Grundthese ihrer Habilitation geht Papathanasiou davon aus, dass nur die Straftheorie, also die Frage „Warum strafen wir etwas?“, die erforderliche Legitimation für das Strafrecht liefere – somit müsse auch das sog. Internationale Strafrecht straftheoretisch untermauert sein. In ihrer Arbeit beschreibt die Juristin zunächst die Genese des sog. Internationalen Strafrechts; dabei geht es um eine rechtsvergleichende historische Betrachtung. Anschließend analysiert Papathanasiou die Entwicklung des Souveränitätsbegriffs und untersucht den völkerrechtlichen Rahmen des sog. Internationalen Strafrechts. Dabei handelt es sich um die Frage, welche Grenzen das Völkerrecht dem nationalen Gesetzgeber setzt. Die Juristin geht zugleich der umgekehrten Frage nach, inwiefern die innerstaatliche Verfassungsordnung das Völkerrecht „kontern“, d. h. selbst gewisse Grenzen zeigen kann. Juristisches Neuland betritt Papathanasiou bei der Frage nach der Legitimation des Internationalen Strafrechts: Das Völkerrecht legitimiert zwar den Eingriff in die fremde staatliche Souveränität, nicht jedoch den Eingriff in die Grundrechte des zu Bestrafenden. Das heißt, der nationale Gesetzgeber schuldet dem zu bestrafenden Täter eine Erklärung, welcher Sinn und Zweck Grundlage für seine Bestrafung ist. Die Habilitationsschrift mündet schließlich in die Einführung einer neuen, rechtsphilosophisch begründeten Straftheorie der Solidarität.

Die Solidarität ist es auch, die zum letzten Teil von Prof. Dr. Konstantina Papathanasious Rede überleitet, in der sie einen etymologischen Exkurs zum Begriff „Idiot“ vornimmt. Das altgriechische Wort ἰδιώτης bedeute in etwa „Privatperson“, erklärt Papathanasiou, und gehe auf die Polis zurück, in der mit ἰδιώτης Personen bezeichnet wurden, die sich aus öffentlichen Ämtern heraushielten, die nicht urteilen wollten oder konnten, die „desinteressiert an Solidarität waren“. „Als Frau, Griechin und Rechtswissenschaftlerin will ich hervorheben, wie wichtig es ist – heute noch! – kein Idiot zu sein“, fasst Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou ihr Anliegen zusammen und endet mit dem Apell: „Wir erfüllen eine Verantwortung, wir sind zahlreichen und sehr unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt, und gerade das verlangt von uns ein starkes und solidarisches Urteilsvermögen.“

Nach der Würdigung der weiteren Preisträgerinnen verabschiedete Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer die Gäste mit der Hoffnung, den Abend bei zukünftigen Preisverleihungen wieder bei einem Empfang ausklingen lassen zu können. Dies sei aufgrund des Infektionsschutzes in diesem Jahr nicht möglich gewesen. Bedauerlich zwar, aber auch dieser Verzicht ist letztlich ein Ausdruck von Solidarität.

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