Mit dem Habilitationsverfahren soll besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit gegeben werden, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren und zu diesem Zweck selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor in einem Fachgebiet der Humanmedizin oder der Zahnheilkunde an Universitäten. Das Fachgebiet muss in der Fakultät für Medizin oder der Fakultät für Biologie und vorklinische Medizin durch einen Professor vertreten sein. Über Ausnahmen entscheidet der jeweilige Fakultätsrat.
Weitere Informationen können Sie den untenstehenden Dokumenten entnehmen oder bei der Geschäftsstelle für Habilitationsangelegenheiten erfragen.
Richtlinien und Antragsformulare finden im Download-Bereich (Zugang über NDS-Account)
UR - Universität Regensburg
Fakultät für Medizin
Dekanat
Geb. ZMK, Zi. 4.113
Tel. 0941 944-38820
Fax 0941 944-38821
habilitationen.medizin[at]ur.de
UR - Universität Regensburg
Fakultät für Medizin
am Universitätsklinikum
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
93053 Regensburg