Finanzielles Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung
Unserer Fakultät werden in jedem Jahr Gelder aus dem Finanziellen Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung von Frauen zugeteilt.
Fördermöglichkeiten sind beispielsweise:
- SHK- oder WHK-Stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen
- Anschubfinanzierung von Promotionen
- Promotionsabschluss-, Postdoc- oder Habilitationsstipendien
- Reisekostenzuschüsse für wissenschaftliche Reisen
- Informationsveranstaltungen außerhalb der Universität zu einzelnen Studiengängen
- Literatur- und Softwarebeschaffung
- Druckkostenzuschüsse
- Übersetzungskosten für Publikationen
- Unterstützung von Gastvorträgen von Forscherinnen oder von Einladungen von Kooperationspartner/innen durch Wissenschaftlerinnen der UR
- Weiterbildungen
- Maßnahmen der Gleichstellungskonzepte der Fakultät
Weitere Informationen finden Sie hier: www.go.ur.de/fas-gleichstellung
Im laufenden Kalenderjhar können Sie Anträge an die Frauenbeauftragte richten. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Anschreiben mit kurzer Begründung und Motivation für die Bewerbung
- bei der Beantragung von SHK-/WHK-Stellen, Stipendien und wissenschaftlichen Reisen ein Unterstützungs- oder Begründungsschreiben des/der Vorgesetzten beilegen
- kurzes Statement, dass Gelder nicht von anderer Seite bezogen werden bzw. dass bei Bewilligung von anderer Seite die bewilligten Gelder nach Absprache zurückgezahlt werden
- bei Konferenzbesuchen: übersichtliche Kostenaufstellung inkl. Belege
- bei Überweisung auf privates Konto: Bankverbindung (IBAN) angeben
- bei Umbuchungen innerhalb der Uni: Kapitel, Titel, Untertitel, Kostenstelle/Projekt, KoA, Hül-Nr.