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Finazielle Förderung

Finanzielles Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung

Unserer Fakultät werden in jedem Jahr Gelder aus dem Finanziellen Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung von Frauen zugeteilt.

Fördermöglichkeiten sind beispielsweise:

  • SHK- oder WHK-Stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen
  • Anschubfinanzierung von Promotionen
  • Promotionsabschluss-, Postdoc- oder Habilitationsstipendien
  • Reisekostenzuschüsse für wissenschaftliche Reisen
  • Informationsveranstaltungen außerhalb der Universität zu einzelnen Studiengängen
  • Literatur- und Softwarebeschaffung
  • Druckkostenzuschüsse
  • Übersetzungskosten für Publikationen
  • Unterstützung von Gastvorträgen von Forscherinnen oder von Einladungen von Kooperationspartner/innen durch Wissenschaftlerinnen der UR
  • Weiterbildungen
  • Maßnahmen der Gleichstellungskonzepte der Fakultät

Weitere Informationen finden Sie hierwww.go.ur.de/fas-gleichstellung

Im laufenden Kalenderjhar können Sie Anträge an die Frauenbeauftragte richten. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Anschreiben mit kurzer Begründung und Motivation für die Bewerbung
  • bei der Beantragung von SHK-/WHK-Stellen, Stipendien und wissenschaftlichen Reisen ein Unterstützungs- oder Begründungsschreiben des/der Vorgesetzten beilegen
  • kurzes Statement, dass Gelder nicht von anderer Seite bezogen werden bzw. dass bei Bewilligung von anderer Seite die bewilligten Gelder nach Absprache zurückgezahlt werden
  • bei Konferenzbesuchen: übersichtliche Kostenaufstellung inkl. Belege
  • bei Überweisung auf privates Konto: Bankverbindung (IBAN) angeben
  • bei Umbuchungen innerhalb der Uni: Kapitel, Titel, Untertitel, Kostenstelle/Projekt, KoA, Hül-Nr.

Benötigte Formulare


Frauenbeauftragte

Eltern-Kind-Zimmer der Fakultät für Mathematik


Raum M008