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Studienabschlüsse und Prüfungen

Bitte beachten Sie: Im Zuge der Studienreform des Bologna-Prozesses wurden die Diplom- und Magister-Studiengänge in eine gestufte Studienstruktur mit grundständigen Bachelor- und weiterführenden Master-Studiengängen umgewandelt.

Eine Einschreibung für einen Diplom- oder Magisterstudiengang ist daher an der Universität Regensburg nicht mehr möglich. Studierende, die derzeit noch in einem Diplom- oder Magister-Studiengang eingeschrieben sind, können ihr Studium ordnungsgemäß beenden.


Bachelor

Studiengänge zum Erwerb des Grades eines Bachelors sind grundständige Studiengänge in einem Fach oder einer Fächerkombination, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen. Als akademischer Grad wird an der Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft (vormals: Philosophische Fakultät II) der Bachelor of Arts (B. A.) und der Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen.

Während des Studiums werden ein Überblick über das gewählte Fachgebiet bzw. die gewählten Fachgebiete sowie eine grundlegende fachliche und methodische Kompetenz vermittelt. Die Regelstudienzeit in Bachelorstudiengängen beträgt an der Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft sechs Semester.


Bachelor of Arts (B. A.)

Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die Fakultät des Prüfungsfaches, in welchem die Bachelorarbeit geschrieben wurde, den akademischen Grad eines „Bachelor of Arts“, abgekürzt „B. A.“

Am Institut für Erziehungswissenschaft kann der Studiengang Erziehungswissenschaft (B. A.) absolviert werden. Hierbei handelt es sich um einen Ein-Fach-Bachelorstudiengang. Die im Rahmen des Bachelorstudiengangs zu erfüllenden 180 Leistungspunkte werden durch den Modulkatalog und die Prüfungsordnung des Fachs definiert. Nähere Informationen zur Studien- und Prüfungsordnung im Studiengang Erziehungswissenschaft finden Sie in der entsprechenden Prüfungsordnung.

Das Institut für Sportwissenschaft bietet den kombinatorischen Studiengang Angewandte Bewegungswissenschaft (B.A.) an. Bei einem kombinatorischen Studiengang werden an der Universität Regensburg entweder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer studiert. Das Fach Angewandte Bewegungswissenschaften kann im Bachelorstudiengang sowohl als B.A.-Fach, als 2. Hauptfach oder auch als Nebenfach gewählt werden. Wird Angewandte Bewegungswissenschaft als 1. Hauptfach gewählt, muss ein Nachweis von mindestens 90 Leistungspunkten aus den Modulen des Faches erfolgen. Wird Angewandte Bewegungswissenschaft als 2. Hauptfach gewählt, sind 60 Leistungspunkte zu absolvieren und als Nebenfach 30 Leistungspunkte. Mögliche Fachkombinationen finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei bzw. in § 2 der Bachelorprüfungs- und Studienordnung für die Philosophischen Fakultäten I-IV. Fachspezifische Informationen zum Bachelorstudiengang halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.

Da sich die Bachelor-Prüfungsordnungen immer wieder an die Studiensituation anpassen müssen, empfiehlt das Dekanat dringend, sich zu informieren, welche Fassung der Prüfungsordnung für den jeweiligen Studierenden gültig ist.


Bachelor of Science (B. Sc.)

Der Bachelor-Studiengang im Fach Psychologie führt nach einer Regelstudienzeit von 6 Semestern zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem Bachelor of Science in Psychologie.


Master

Master of Arts (M. A.) Erziehungswissenschaft

Master of Arts (M. A.) Angewandte Bewegungswissenschaft: Motion and Mindfulness

Master of Science (M. Sc.) Psychologie

Studiengänge zum Erwerb des akademischen Grades eines Masters führen zu einem weiterführenden berufsqualifizierenden Abschluss. Als akademischer Grad wird an der Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft der Master of Arts (M. A.) im Fach Erziehungswissenschaft und der Master of Science (M. Sc.) im Fach Psychologie verliehen. Zur Aufnahme in einen Masterstudiengang ist immer mindestens ein Bachelor- oder ein vergleichbarer erster berufsqualifizierender Abschluss nachzuweisen. Welche Studienabschlüsse konkret für den jeweiligen Masterstudiengang qualifizieren und ob weitere Zugangsvoraussetzungen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse) gefordert werden, regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs.

Die beiden Master-Studiengänge der Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft bauen inhaltlich auf dem entsprechenden Bachelor -Studiengang auf, wodurch während des Masterstudiums eine tiefer gehende Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung erfolgt.

Die Regelstudienzeit der Masterstudiengänge der Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft beträgt vier Semester. Fachspezifische Informationen zu den Masterstudiengängen halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.


Staatsexamen

Beim Staatsexamen wird der Abschluss im Rahmen einer staatlichen Prüfung erworben.

An der Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft beendet man mit dem Staatsexamen die Lehramtsstudiengänge in den Bereichen Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium. Die Ausbildungen und Prüfungen werden landesweit einheitlich durch die Lehramtsprüfungsordnung geregelt. Die Universitätsausbildung wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Daran schließt sich ein Referendariat an entsprechenden Schulen an, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.

Die Fachkombinationen, die an der Universität Regensburg studiert werden können, finden Sie auf den Seiten zum Studienangebot.


Promotion

Promotionsverfahren der Fakultät für Humanwissenschaften

Die Promotion dient dem Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eigene Forschungsleistungen. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Fakultät. Die Philosophischen Fakultäten verleihen aufgrund ihrer Promotionsordnung, unabhängig vom Promotionsfach, den akademischen Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) der Universität Regensburg.

Hierfür muss eine schriftliche Arbeit im Promotionsfach (Dissertation) verfasst werden. Des Weiteres muss im Rahmen der mündlichen Prüfung (Disputation) nachgewiesen werden, dass der/die Promovend:in das Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie neuere Entwicklungen des Faches kennt.

⇒ Promotionsordnung für die Philosophischen Fakultäten


(1) Annahme als Doktorand:in

Der Antrag auf Annahme als Doktorand:in ist bei der Fakultätsverwaltung zu stellen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • PDF aus der Anmeldung im Campusportal
  • Formular Annahme als Doktorand:in (siehe Formulare)
  • Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife
  • Nachweis eines mindestens mit der Note “gut” abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudiums im Promotionsfach (bzw. entsprechender Ausnahmen gemäß § 6 der Promotionsordnung)
  • Nachweise der fachspezifischen Erfordernisse gemäß § 7 der Promotionsordnung (diese können auch erst bei der Zulassung zur Promotion nachgewiesen werden)
  • Erklärungen und Zeugnisse über andere akademische, staatliche oder kirchliche Prüfungen
  • Angabe des vorläufigen Promotionsthemas mit einer kurzen Schilderung des Arbeitsziels (Umfang 10 Seiten)
    siehe: Exposé für ein Dissertationsverfahren
  • Betreuungszusage

Alle Unterlagen müssen mit Originalunterschriften aller Parteien vorgelegt werden.
Alle Zeugnisse müssen entweder amtlich beglaubigt sein oder im Original mit Kopie der Fakultätsverwaltung vorgelegt werden. Bei ausländischen Zeugnissen muss außerdem eine amtliche Übersetzung eingereicht werden.

Kumulative Promotionen

In der Fakultät für Humanwissenschaften können Promotionen auch kumulativ durchgeführt werden. Die Voraussetzungen finden Sie auf dem folgenden Formular.

Richtlinien für kumulative Promotionen

Richtlinien bezüglich Ko-Autorschaft bei kumulativen Promotionen


(2) Zulassung zur Promotion

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist bei der Fakultätsverwaltung zu stellen. Hierzu sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Formular Zulassung zur Promotion (siehe Formulare)
  • Lebenslauf mit Darstellung des Studiengangs und Angabe des Hochschullehrers/der Hochschullehrerin, unter dessen/deren Leitung die Dissertation angefertigt wurde
  • ggf. Verzeichnis der bisher veröffentlichten eigenen wissenschaftlichen Arbeiten
  • Nachweise der fachspezifischen Erfordernisse gemäß §7 der Promotionsordnung
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), sofern sich der Prüfling nicht in einem öffentlichen Amt befindet (in dem Falle bitte eine Kopie des Arbeitsvertrages einreichen)
  • drei Hauptseminarscheine oder entsprechende Nachweise (abgezeichnet durch Betreuer:in)
  • drei Druckexemplare der Dissertation inkl. elektronische Fassung (USB-Stick)
  • Eidesstattliche Versicherung des Prüflings

Alle Unterlagen müssen mit Originalunterschriften aller Parteien vorgelegt werden.
Die Eidesstattliche Versicherung kann nur bei der Universität Regensburg abgegeben werden. Hierzu sollte mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf ein Termin bei der zuständigen Fakultätsverwaltung vereinbart werden (Kontaktdaten).


(3) Disputation (mündliche Prüfung)

Nach Begutachtung, Auslegung und Annahme der Dissertation sowie der Festsetzung der Note muss der Prüfling universitätsöffentlich eine mündliche Prüfung ablegen.

Sie dient dem Nachweis, dass der Prüfling das Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie die neuere Entwicklung des Faches kennt.

Die mündliche Prüfung soll spätestens zwei Monate nach Annahme der Dissertation stattfinden. Den Termin legt der Vorsitzende des Promotionsausschusses im Benehmen mit den Mitgliedern der Prüfungskommission fest.

Hierzu spricht der Prüfling mit den Gutachter:innen mehrere Terminwünsche ab und teilt diese der Fakultätsverwaltung zur endgültigen Festlegung des Termins mit. Für die Organisation der Disputation und Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfrist muss ein Vorlauf von mind. drei Wochen eingehalten werden.

Die Fakultätsverwaltung lädt sodann den Prüfling, die Mitglieder der Prüfungskommission, Personen, die ein Sondergutachten abgegeben haben und alle Hochschullehrer:innen der jeweiligen Fakultät ein und gibt den Termin hochschulöffentlich bekannt. Prüfungsvorsitz und Protokollführung werden von der Fakultätsverwaltung organisiert.

Die Disputation soll mindestens 60 Minuten, aber höchstens 90 Minuten dauern. Einleitend erläutert der Prüfling die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit. Daran schließt sich eine wissenschaftliche Diskussion an. Diese erstreckt sich auf ausgewählte Probleme des Promotionsfaches und angrenzende Gebiete anderer Fächer sowie den Forschungsstand. Die Stellungnahmen der Gutachter:innen können in die mündliche Prüfung einbezogen werden. Es wird daher dringend empfohlen, das Recht auf Einsichtnahme vor der Disputation wahrzunehmen.


(4) Veröffentlichung der Dissertation

Die Zuständigkeit für die Überprüfung der Veröffentlichung liegt bei der Fakultätsverwaltung.

Die Dissertation ist nach bestandener Prüfung innerhalb von drei Jahren zu veröffentlichen.

Vor der Drucklegung ist die Genehmigung für die zu veröffentlichende Textfassung einzuholen. Diese Genehmigung erteilt der/die Dekan:in aufgrund der Freigabe durch die Gutachter:innen, denen die zu veröffentlichende Arbeit noch einmal – nach der Überarbeitung der in der Disputation eventuell genannten Kritikpunkte – vorgelegt werden muss. Die entsprechenden Formulare werden dem Prüfling durch die Fakultätsverwaltung nach Abschluss aller Prüfungen zugesandt.

Die Dissertation ist in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Am häufigsten wird eine Veröffentlichung über den Publikationsserver der Universitätsbibliothek gewählt, es existieren aber auch noch weitere Optionen, wie z. B. die Publikation über einen Verlag oder eine Fachzeitschrift. Die genauen Auflagen dazu finden Sie in § 20 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten. Bei der Veröffentlichung außerhalb der UR müssen der Universitätsbibliothek über die Fakultätsverwaltung zwei Belegexemplare unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Ansprechpartner:innen bei der Universitätsbibliothek sind Herr Gregor Schmidt (3904) und Frau Cornelia Lang (4239). Sie sind unter dissertationen@uni-regensburg.de erreichbar.

Mit den Pflichtexemplaren hat der/die Promovend:in eine Erklärung abzugeben, dass die Pflichtexemplare inhaltlich mit dem Originalmanuskript übereinstimmen.

Erst nach der Veröffentlichung wird eine Urkunde über die Verleihung des Doktorgrades ausgehändigt. Damit erlangt man das Recht, sich Dr. phil. zu nennen.

Stand: 08/2022


Habilitation

Ziel der Habilitation ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftler:innen die Möglichkeit zu geben, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Zu diesem Zweck sollen sie die Gelegenheit bekommen, selbständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Durch die Habilitation wird die wissenschaftliche und pädagogische Eignung zum/zur Professor:in in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten nachgewiesen.

Die Durchführung des Habilitationsverfahrens obliegt der Fakultät, der das Fachgebiet des Habilitanden zuzurechnen ist. Das Habilitationsverfahren ist in der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultäten I-III geregelt.



  1. Fakultäten

Fakultät für Humanwissenschaften

Universität Regensburg
Universitätsstraße 31

D-93053 Regensburg

Blick auf das Fakultätsgebäude

Gebäude PT, Zi. 3.0.74
Tel.: 0941 943-3010
E-Mail

Öffnungszeiten:
Mo-Do     8:30-11:30 Uhr
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