Beschwerdestellen gem. § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom
14. August 2006 haben Beschäftigte das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten benachteiligt fühlen.
Benachteiligungsgründe können sich gemäß § 1 des AGG auf folgende Atttribute beziehen:
Auf Attribute bezogene Praktiken der Benachteiligung sind:
Wenn Sie eine solchen Vorfall melden wollen, wenden Sie sich entweder telefonisch oder per Mail an unsere Gleichstellungsbeauftrage Dr. Frederike Seitz. Weitere Beschwerdestelle ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, welche Sie hier finden.
Die Gleichstellungsbeauftragten haben ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung, von der sie bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt werden, und sie können sich unmittelbar an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Um ihre Aufgaben durchführen zu können, müssen die Gleichstellungsbeauftragten rechtzeitig und umfassend in Kenntnis gesetzt werden. Erforderliche Unterlagen sind frühzeitig vorzulegen und erbetene Auskünfte zu erteilen.
Auf Antrag der Betroffenen kann eine Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalangelegenheiten und Vorstellungsgesprächen stattfinden sowie - sofern hinreichende Anhaltspunkte vorliegen.
Die Gleichstellungsbeauftragten sowie die ihnen zur Aufgabenerfüllung zugewiesenen Beschäftigten sind hinsichtlich personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Angelegenheiten auch über die Zeit ihrer Bestellung hinaus zum Stillschweigen verpflichtet, Personalakten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen eingesehen werden.
Dr. Frederike Seitz
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Regensburg
Telefon 0941/943-5374
E-Mail