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Förderprogramme

FUTURstart-up unterstützt gründungsinteressierte Mitglieder der Universität Regensburg. Als zentrale Anlaufstelle berät und begleitet die Gründungsberatung bei der Einwerbung von Fördermitteln und betreut bei der Antragstellung.


BayTOU > Technologieorientierte Unternehmensgründungen

Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen

Mit dem Programm unterstützt die Bayerische Staatsregierung Unternehmensgründer und -gründerinnen und junge Technologieunternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen sowie bei der Erarbeitung eines Unternehmenskonzeptes. Ziel der Förderung ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu leisten.

Gefördert werden können Entwicklungsvorhaben, die darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen und zu verstärken.

Kontakt und Informationen


EXIST > Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer, das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Unterstützung innovativer, technologieorientierter Gründungen aus Hochschulen, unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Ergänzte Bewertungskriterien (ab Juli 2022):
Der Projektträger empfiehlt, den Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der ESF-Querschnittsziele: Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung stärker als bisher in den Anträgen bzw. Skizzen zu berücksichtigen. Beschrieben werden soll zum einen, wie diese Ziele in der Unternehmenskultur der geplanten Start-ups verankert werden und zum anderen soll der Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung qualitativ und quantitativ aufgezeigt werden.


Förderphase I:
Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, mit dem Ziel, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorzubereiten.
Die Einreichung der Projektanträge erfolgt über die Hochschule bei dem vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

zu den Antragsunterlagen EXIST-Forschungstransfer (Phase I)


Förderphase II:
Im Fokus stehen weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.
Die Antragstellung erfolgt durch das gegründete Unternehmen. Vor Beginn der Förderphase II muss die Gründung vollzogen sein (Eintrag im Handelsregister) und der Nachweis der notwendigen Eigenmittel erbracht werden. Anträge für die Förderphase II können bereits ca. 6 Monate vor Laufzeitende der Förderphase I, beim Projektträger Jülich (PTJ) eingereicht werden.

zu den Antragsunterlagen EXIST-Forschungstransfer (Phase II)


Einreichungsfrist für Projektskizzen: Die Einreichung ist kontinuierlich möglich, die eingereichten Skizzen werden jeweils bis zum 31. März, 31. August und 30. November gesammelt.


zur Webseite EXIST Forschungstransfer

zum Erklärvideo EXIST-Forschungstransfer


Kontakt: Tel. 0941 943-2380, -2338, -7407, E-Mail: gruendungsberatung@ur.de


EXIST > Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium, das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Unterstützung innovativer, technologieorientierter Gründungen aus Hochschulen, unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen, die ihre Gründungsidee realisieren möchten für die Dauer eines Jahres (bis zu drei Personen). Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.

Ergänzte Bewertungskriterien (ab Juli 2022):
Der Projektträger empfiehlt, den Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der ESF-Querschnittsziele: Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung stärker als bisher in den Anträgen bzw. Skizzen zu berücksichtigen. Beschrieben werden soll zum einen, wie diese Ziele in der Unternehmenskultur der geplanten Start-ups verankert werden und zum anderen soll der Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung qualitativ und quantitativ aufgezeigt werden.


Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.


Flyer (PDF)

zur Webseite EXIST - Gründungsstipendium

zum Erklärvideo EXIST-Gründungsstipendium


Kontakt: Tel. 0941 943-2380, -2338, -7407, E-Mail: gruendungsberatung@ur.de


EXIST > Women

Neue Förderlinie für gründungsinteressierte Frauen

Mit EXIST-Women erhalten gründungsinteressierte und gründungsaffine Frauen an ihrer Hochschule die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den Themen Gründung und berufliche Selbständigkeit vertraut zu machen.

Eines der Ziele der Start-up-Strategie der Bundesregierung ist auf die Stärkung der Start-up-Gründerinnen und der Diversität gerichtet. Die EXIST-Förderstatistik weist mit 20 Prozent eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt erhöhte und vor allem in den letzten Jahren eine steigende Tendenz der Gründerinnenquote auf. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch das Engagement der Gründungsnetzwerke mit ihren vielfältigen Angeboten zur gezielten Sensibilisierung von Frauen sowie zur Förderung und Vernetzung von Gründerinnen beigetragen.

Informationen kompakt (PDF)

Liste der teilnehmenden Hochschulen (PDF)
Hinweis: Studentinnen der UR können über die OTH Regensburg teilnehmen!

zum Erklärvideo EXIST Women

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FLÜGGE > Vorgründungsphase

FLÜGGE werden und durchstarten in eine Gründerexistenz

Das Förderprogramm FLÜGGE für die Vorgründungsphase „Förderung zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz)“ unterstützt Gründungswillige an staatlichen Hochschulen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie der Gründungsreifmachung. Die Untertsützung erfolgt in Form eines Stipendiums für die Gründungswilligen für 6 bis maximal 12 Monate.

  • Antragstellerin ist eine bayerische Hochschule, die die Fördermittel verwaltet.
  • Gründungsinteressierte müssen der antragstellenden Hochschule angehören und mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit abgeleistet haben.
  • Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen, ein deutliches Alleinstellungsmerkmal aufweisen und über eine positive Fortsetzungsprognose besitzen

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Pro Jahr gibt es ein bis zwei Förderaufrufe.
Der nächste Förderaufruf ist für das Frühjahr 2025 geplant.


FörWitUR > UR-Anreizsystem

Die Universität Regensburg strebt den Transfer ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis an. Sie sieht darin die Chance, Impulse für technologische, unternehmerische und gesellschaftliche Entwicklungen zu geben und Mitverantwortung für die regionale Entwicklung zu übernehmen.

Das Anreizsystem zur Förderung des Wissenstransfers der Universität Regensburg gewährt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Regensburg Prämien in den drei wichtigen Bereichen des Transfers: Klassischer Transfer, Intellectual Property und Akademische Gründungen.

Im Bereich der Akademischen Gründungen ist es das Ziel, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Regensburg zu motivieren, in ihren Arbeitsbereichen ein gründungsförderndes Umfeld zu schaffen und einen Beitrag zu leisten, die Anzahl der innovativen Unternehmensgründungen, die unverzichtbar auf neuem Wissen oder spezifischen Kompetenzen der Universität Regensburg basieren, sogenannte Spin-offs, zu steigern. Damit soll die Effizienz der Universität als Generator neuer Marktideen erhöht und eine „Kultur der Selbständigkeit“ an der Universität gestärkt werden.

Informationen und Antragsformulare (im Universitätsnetz abrufbar)


GO-Bio > Lebenswissenschaften

GO-Bio initial: Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften

Mit der Förderinitiative GO-Bio initial unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Identifizierung und Weiter­entwicklung von neuen Ideen oder frühen Forschungs­ansätzen mit erkennbarem Innovations­potenzial. Des Weiteren ist Ziel dieses Programms den Transfer vielversprechender Ideen in Produkte zu ermöglichen und zu erleichtern. Im Fokus stehen dabei insbesondere Ideen und Erfindungen aus den Bereichen Therapeutika, Diagnostika, Forschungswerkzeuge und Plattformtechnologien.

Das GO-Bio initial-Programm ist eine zweistufige Fördermaßnahme im Life Science-Bereich für die Dauer einer einjährigen Sondierungsphase und einer zweijährigen Machbarkeitsphase.

  • Was wird gefördert? „Fuzzy Front End of Innovation“: sehr frühe Projekte aus dem Life Science-Bereich in der Ideen- und Findungsphase.

  • Wer wird gefördert? Personen in einer beruflichen (Um-)Orientierungsphase: Masteranden, Doktoranden, Postdocs, auch berufserfahrene Personen, die eine neue Perspektive suchen, jedoch keine „etablierten“ Akademiker und Akademikerinnen. Gefördert werden Einzelpersonen oder auch Teams.

  • Übergeordnetes Ziel? Transfer vielversprechender Ideen in die Anwendung. Konkret: Schärfung und Weiterentwicklung von Projektideen, um hierdurch Anschlussfähigkeit an andere Förderprogramme herzustellen, insbesondere im Hinblick auf spätere Gründungen der geförderten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.

Projektskizzen können jährlich, jeweils zum 15. Februar, eingereicht werden.


GO-Bio next: den Sprung vom Labor in die Wirtschaft schaffen

GO-Bio next richtet sich in der ersten Förderphase an gründungswillige Forschungsteams deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

In der zweiten Förderphase werden im Rahmen von GO-Bio next kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften gefördert. In der Regel sollten diese als Ergebnis der ersten Förderphase gegründet worden sein, wobei die wesentlichen Know-how-Trägerinnen und -Träger der zugrundeliegenden Technologie ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen. 

  • Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung innovativer FuE-Ansätze im Bereich der Lebenswissenschaften mit hohem Kommerzialisierungspotenzial bis zu einem Reifegrad, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht (erste Förderphase) bzw. die Basis für eine nachhaltige Entwicklung des ausgegründeten Unternehmens legt (zweite Förderphase).
  • Wie wird gefördert? Die GO-Bio next Förderung erfolgt in zwei Phasen über eine Dauer von jeweils maximal drei Jahren

  • Forschungsteams können zweimal jährlich, jeweils zum 15. März und 15. September, Projektskizzen einreichen.


Kontakt:

Telefon-Hotline: 030 / 31 00 78-5515
E-Mail:
GO-Bio-initial@vdivde-it.de

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Green Start-up > Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit

Gefördert werden im Green Start-up-Programm der Deutschen Stiftung Umweltschutz (DBU) Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln.

Rahmenbedingungen zur Förderung:

  • in der Gründungsphase sowie von bis zu 5 Jahre alten Start-ups
  • bis zu 125.000€ pro Projekt
  • bis zu 24 Monate Laufzeit
  • mehrstufige Antragsprüfung

zum Leitfaden zur Antragstellung (PDF)

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich, es gibt keine besonderen Abgabetermine. Empfohlen wird, sich frühzeitig zu bewerben, da mit mehreren Monaten bis zur Förderentscheidung gerechnet werden muss und es einen starken Wettbewerb um die Fördermittel gibt.


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IGP > Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Das BMWK ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“). Spezifische Ausschreibungsrunden werden voraussichtlich ca. im Halbjahresrhythmus veröffentlicht und adressieren jeweils bestimmte Themenbereiche.

Alle Calls werden auf der Webseite des IGP veröffentlicht.

Informationen und Anmeldefristen auf der Homepage IGP


Der nächste Call des IGP wird voraussichtlich Ende 2024 starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für die bessere Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in den Fokus nehmen. 

Im IGP können sich KMU (inkl. Gründungen, Selbständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte, die Projektformen können entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mehrerer Partner umgesetzt werden. Wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung ist unter anderem ein hohes Innovationsniveau.



Innovationsgutschein Bayern > Externe F&E

Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:

  • Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 4.000 € und maximal 30.000 €.

  • Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 30.000 € und maximal 80.000 €.

Ziel ist es, kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken.

Gefördert werden:

  • Existenzgründerinnen und -gründer, die ein Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden, deren Unternehmensgründungen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt ist

  • kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern mit weniger als 50 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente) und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen), die sich nicht in Schwierigkeiten befinden.

Informationen


m4 Award > Vorgründungswettbewerb Medizinische Biotechnologie

Der Vorgründungswettbewerb m4 Award wird alle zwei Jahre vergeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, koordniniert von BioM.

Er richtet sich an akademische Forschungsprojekte mit Ausgründungspotenzial im Bereich der Biomedizin. Bis zu fünf Teams erhalten max. 500.000 Euro für bis zu 2 Jahre. So soll die Fähigkeit zu einer Anschlussfinanzierung erreicht werden. Alle ausgezeichneten Projekte erhalten außerdem eine intensive Projektbegleitung auf dem Weg zur Unternehmensgründung.

Teilnahmeberechtigt sind Wissenschaftlerteams an bayerischen Hochschulen, Universitätskliniken oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Vor Einreichung der Unterlagenwird ein persönliches Beratungsgespräch bei BioM empfohlen.

Mögliche Themenbereiche

  • innovative Wirkstoffe und Therapien (u.a. NCEs, Biologicals, ATMPs, Vakzine)

  • innovative Plattform-Technologien im Bereich Prädiktion, Prognostik, oder Diagnostik in der Biotechnologie (einschließlich solcher Ansätze, die auf der Anwendung digitaler Technologien wie künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen basieren)

  • innovative Plattform-Technologien im Bereich der Wirkstoffentdeckung und -entwicklung (einschließlich solcher Ansätze, die auf der Anwendung digitaler Technologien wie künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen basieren)

  • innovative Ansätze im Bereich Digital Health in der Biotechnologie (insbesondere, wenn Potenzial in Bezug auf eine Erstattung durch die Kostenträger im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetzes DVG besteht).

Die Auswahlkriterien

  • tragbares Geschäftsmodell und klares Ausgründungspotenzial

  • hohes Innovationspotenzial und technisch-wissenschaftliche Originalität

  • klare Alleinstellungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerb

  • positive Schutzrechtsituation

  • engagiertes und qualifiziertes Team mit grundsätzlicher Gründungsbereitschaft

  • erhebliches technisch-wissenschaftliches Risiko

  • Anschlussfähigkeit am Ende der Förderung


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Zweijähriger Turnus - aktuell läuft die 8. Ausschreibungsrunde, Einreichungsschluss für Kurzbeschreibungen ist der 21. November 2024.


Medical Valley Award > Vorgründungswettbewerb Medizintechnik

Förderprogramm des Bayerischen Ministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Förderung von Vorgründungsvorhaben in der Gesundheitswirtschaft für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einem innovativen Projekt im Bereich der Gesundheitswirtschaft arbeiten und eine Ausgründung anstreben. Wissenschaftliche Projekte mit Ausgründungspotenzial im medizintechnischen Bereich haben die Möglichkeit sich für eine Fördersumme von 500.000 Euro über eine Laufzeit von 2 Jahren zu bewerben.

Bewerben können sich ausschließlich bayerische Universitäten, Hochschulen, Universitätskliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.


Der Medical Valley Award findet im Wechsel mit dem m4Award statt und wurde zuletzt Anfang 2024 ausgeschrieben.


zu den Informationen für Bewerber


Start-up International > Technologie-/Digitalorentiert

Start-up International richtet sich an technologie-/digitalorientierte Start-ups, deren Gründung nicht länger als fünf, in Ausnahmefällen acht, Jahre zurückliegt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat das Förderprogramm in Zusammenarbeit mit dem Außenwirtschaftszentrum Bayern sowie verschiedenen Start-up Organisationen Anfang November 2022 gestartet. 

Technologie- oder digitalorientierte Start-ups können dabei für zwei Länder jeweils bis zu 23.000 Euro erhalten, wenn sie neue Auslandsmärkte erschließen.

Das Programm unterstützt junge Unternehmen aus Bayern bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte. Vorgesehen ist eine anteilige finanzielle Förderung von Start-ups für den Aufbau einer Marktpräsenz im jeweiligen Zielland.

Als Teil der Gründerland Bayern Initiative soll das Programm junge Unternehmen bei:

  • Beratungs- und Coachingleistungen
  • Marketing- und Werbungsmaßnahmen
  • Teilnahme an Messen im Zielland
  • Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen

Die letzte Förderrunde endete am 31. Oktober 2023. Aktuell können keine Anträge gestellt werden. 

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START-interaktiv > Interaktive Technologien: Gesundheit+Lebensqualität

Das BMBF will das Innovationspotenzial von Start-ups in der Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken. Dazu sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen frühzeitig und gezielt gefördert werden. Gefördert werden zudem bereits gegründete Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung.

Bekanntmachung (PDF)

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Folien der Informationsveranstaltung vom 23. November 2021 (PDF).


Antragstelluing in einem zweistufigen Verfahren:

1. Stufe: Einreichen der Projektskizze jährlich jeweils zum 15.1. und 15.7. bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

2. Verfahrensstufe: bei positiv bewerteter Projektskizze AUfforderung zu förmlichem Förderantrag


Kontakt:

Oliver von Sartori, VDI/VDE-IT, Tel.: 030 310078-5433, oliver.sartori@vdivde-it.de
Christian Schulz, VDI/VDE-IT, Tel.: 0228 39175-18, christian.schulz@vdivde-it.de
Kay Lennart Hoffmeister, VDI/VDE-IT, Tel.: 030 310078-5764, kay-lennart.hoffmeister@vdivde-it.de


Start?Zuschuss! > Gründungen in der Anfangsphase

Ziel des Programms Start?Zuschuss! ist es, technologieorientierte Unternehmensgründungen im Bereich Digitalisierung in der Anfangsphase gezielt zu fördern und so einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt zu leisten.

Gefördert werden technologieorientierte Unternehmensneugründungen mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell aus dem Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt (Stichtag = Bewerbungsfristende). Dabei werden im Rahmen der unkomplizierten Unterstützung Ausgaben insbesondere für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung bis zu 50 % mit max. 36.000 Euro gefördert.

Flyer (PDF)

Weitere Informationen

Bewerbungsfrist für den 19. Wettbewerb: voraussichtlich 25. November 2024 bis 9. Januar 2025


VAL > Validierungsprogramm

Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen

Das bayerische Programm zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen verfolgt das Ziel, technologische Innovationen zu validieren, um deren Potential in die industrielle Forschung übertragen zu können.

Zweck dieser Maßnahme ist die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien und Dienstleistungen in Wirtschaft und Gesellschaft, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu erhöhen und ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sowie einen hohen Beschäftigungsstand zu ermöglichen und zu sichern.

Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, in welchen gegebenenfalls thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe können Projektvorschläge zu den genannten Fristen eingereicht werden. Diese werden im Rahmen eines Wettbewerbverfahrens nach definierten Kriterien begutachtet und bewertet. Details sind dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen. Grundsätzlich ist ein Förderaufruf pro Jahr geplant.

 
Was kann gefördert werden?

Die Qualifizierung erfolgversprechender Forschungsergebnisse und Erfindungen.
Unterstützt werden können Vorhaben zur Erforschung und Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen mit dem Ziel der technologischen Absicherung einer künftigen Verwertung. Unter Verwertung ist hier insbesondere die technologische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit, insbesondere der Transfer in die industrielle Forschung, zu verstehen.

 
Wie wird gefördert?

Übernahme von bis zu 100 % der Personal- und Sachausgaben, Reisekosten sowie in begründeten Ausnahmefällen Fremdleistungen
max. 300.000 € je Vorhaben
Projektdauer bis zu 18 Monate


Antragsberechtigt sind Bayerische staatliche Hochschulen. Die Einreichung erfolgt über die Technologietransferstellen.


Der letzte Förderaufruf war vom 9. Januar bis zum 15. März 2024 aktiv.

Grundsätzlich ist ein Förderaufruf pro Jahr vorgesehen.

zu Informationen und Antrag


VIP+ > Validierungsförderung

Das Förderprogramm „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen ein, aus der Welt der Forschung heraus den ersten Schritt in Richtung wirtschaftlicher Wertschöpfung oder gesellschaftlicher Anwendung zu gehen.

Mit VIP+ werden diese weiteren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Vorhaben von bis zu drei Jahren mit bis zu 1,5 Millionen Euro gefördert. Das themenoffene Förderprogramm richtet sich an Forscherinnen und Forscher aus Hochschulen, aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden, sowie aus Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben.

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

zur Webseite



Gründungsberatung

Kontakt:

E-Mail: gruendungsberatung@ur.de

Dr. Mügschl-Scharf:
erfinderberatung@ur.de


Martin Dörndorfer
Tel. +49 941 943-2380

Dr. Monika Mügschl-Scharf
Tel. +49 941 943-2322