Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Stellvertreter / ihre Stellvertreterinnen sind für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen die Anpsrechpersonen bei Fragen rund um Information, Beratung und Unterstützung bezüglich frauenspezifischer und karrierefördernder Belange sowie rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
(1) Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitung bestehender Nachteile hin. Zur Durchsetzung der Gleichberechtitgigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteil der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft.
(2) Gleichstellungsbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1. Gleichstellungsbeauftragte werden für die Hochschule vom Senat, für die Fakultät vom Fakultätsrat aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ausgewählt. Für die Hochschule gewählte Gleichstellungsbeauftragte gehören der Erweiterten Hochschulleitung und dem Senat, für die Fakultäten gewählte Gleichstellungsbeauftragte dem Fakultätsrat und den Berufungsausschüssen (Art. 18 Abs. 4 Satz 2 BayHSchPG) als stimmberechtigte Mitglieder an. Im Übrigen regelt die Grundordnung die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten in sonstigen Gremien; sie kann vorsehen, dass für Gleichstellungsbeauftragte stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden.
(3) Die Hochschule stellt den Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule und der Fakultäten zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben in angemessenem Umfang Mittel zur Verfügung. Gleichstellungsbeauftragte sind für die Dauer ihrer Tätigkeit unter Berücksichtigung des Umfangs ihrer Aufgaben von anderen dienstlichen Aufgaben zu entlasten.
(4) Eine angemessene Vertretung von Frauen und Männern in den Gremien ist anzustreben.
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Chemie & Pharmazie
Dr. Petra HilgersGebäude CH, Zi. 32.1.83 |
stellevertretender Gleichstellungsbeauftragter der Fakultät für Chemie & Pharmazie
Prof. Dr. Robert WolfGebäude CH, Zi. 22.2.81
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2. stellevertretende Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Chemie & Pharmazie
Prof. Dr. Julia RehbeinGebäude CH, Zi. 23.1.85
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3. stellevertretende Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Chemie & Pharmazie
Dr. Eva MüllerGebäude CH, Zi. 12.2.12
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Bewerbungsschluss für die aktuelle Ausschreibung der Forschungsstipendien für Wissenschaftlerinnen auf dem Karriereweg ist der 1. Oktober 2024!
Weitere Infos dazu finden Sie unter "Finanzielle Förderung".
Finanzielles Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung
Konferenzbesuch oder Weiterbildung geplant? Oder gibt es Lücken bei der Finanzierung Ihrer Promotion? Benötigen Sie sonstige finanzielle Unterstützung für Ihre wissenschaftliche Arbeit?
Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Zuweisung für das Finanzielle Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung. Bitte bewerben Sie sich, wenn Sie konkreten Bedarf haben.
Nähere Infos finden Sie weiter unten unter "Finanzielle Förderung".
Unserer Fakultät werden in jedem Jahr Gelder aus dem Finanziellen Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung von Frauen zugeteilt.
Fördermöglichkeiten sind beispielsweise:
Mehr Informationen finden Sie in den Richtlinien zum Finanziellen Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung (pdf-Datei; nur im Universitätsnetz abrufbar).
Im laufenden Kalenderjahr können Sie Anträge an die Gleichstellungsbeauftragte richten. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
Zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst voraussichtlich auch 2024 Finanzmittel für das „Programm zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ zur Verfügung. Die Gelder dienen der Förderung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur und sind für den Lebensunterhalt der Wissenschaftlerin zu verwenden. Die Höhe der Stipendiensätze und die grundsätzlichen Förderrichtlinien sind durch die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der bayerischen Universitäten festgelegt. Die Universität Regensburg (UR) erweitert dieses Programm im Rahmen der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder um zusätzliche und ergänzende Förderungen.
Die UR vergibt auf dieser Basis unter Federführung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten für Frauen in Wissenschaft und Kunst einmal pro Jahr Stipendien in voller Höhe des ihr vom Land Bayern zugewiesenen Fördervolumens.
Abhängig von der Mittelzuweisung werden unter Haushaltsvorbehalt für das Kalenderjahr 2024 folgende Stipendien ausgeschrieben:
(1) Promotionsanschub-Stipendien
(2) Promotionsabschluss-Stipendien
(3) Postdoc-Stipendien
(4) Habilitationsstipendien
(5) Post-Habilitationsstipendien
Ausschreibungs- und Vergaberunde:
Bewerbungsschluss: 1. Mai 2025
Weitere Informationen über die einzelnen Stipendienarten und die dafür nötigen Voraussetzungen, über den Förderbeginn und das Bewerbungs-Procedere finden Sie hier: https://go.ur.de/baychancenstipendium
Zur Profilierung von Wissenschaftlerinnen auf dem Qualifizierungsweg der UR für eine wissenschaftliche Laufbahn werden zusätzliche Sach- und Reisekostenzuschüsse sowie Hilfskraftgelder bis zum 31.12.2027 zur Verfügung gestellt.
Ausschreibung und Förderrichtlinien 2025
Zielgruppe | Postdoktorandinnen, Habilitandinnen, Privatdozentinnen der UR mit befristeten Arbeitsverträgen, W1-Professorinnen sowie fortgeschrittene Doktorandinnen aus Fakultäten, in denen der Frauenanteil bei den Promotionen im Durchschnitt der vergangen vier Jahre unter 50 Prozent lag (für Anträge im Jahr 2024: Theologie, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, PKGG, Mathematik, Physik, Chemie/Pharmazie).
Leistungen | Zuschüsse zu Sach- und Reisekosten sowie Hilfskraftgelder, die zur Profilierung der wissenschaftlichen Laufbahn beitragen und für die keine andere Förderung möglich ist.
Anträge können laufend gestellt werden
Hier finden Siedie vollständige Ausschreibung.
Kontakt für Rückfragen: Koordinationsstelle Chancengleichheit | chancengleichheit@ur.de | Telefon 0941 943-3581
Zur gezielten Förderung von Wissenschaftlerinnen auf dem Qualifizierungsweg schreibt die Universität Regensburg (UR) bis zum 31.12.2027 Stipendien zur Finanzierung von Forschungsaufenthalten im Ausland und der Förderung der Mobilität und Internationalisierung aus.
Das fakultätsübergreifende Programm dient der Finanzierung von längerfristigen, vertiefenden Forschungsreisen ins Ausland oder Auslandsaufenthalten zur Weiterqualifizierung und internationalen Vernetzung von Wissenschaftlerinnen in der Qualifikationsphase. Diese Maßnahme soll hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen auf ihrer Laufbahn zur Hochschullehrerin durch die Einbindung in das internationale Wissenschaftsnetz unterstützen. Das Mobilitätsstipendium ist eine universitätsweite Strukturmaßnahme zur Förderung der Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft.
Hier finden Sie die Richtlinien für das Mobilitätsstipendium international
Kontakt für Rückfragen: Koordinationsstelle Chancengleichheit | chancengleichheit@ur.de | Telefon 0941 943-3581
Bewerbungstermin:: 1. Oktober 2024
Als Ansprechperson in Fällen von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt an unserer Fakultät können Sie sich jederzeit gerne an die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät, Frau Dr. Petra Hilgers, wenden. Sie haben die Gelegenheit zu einem vertraulichen Gespräch, in dem Sie erzählen können, was Ihnen passiert ist und was Ihr Anliegen ist. Sie können Fragen stellen und das weitere Vorgehen abstimmen und dabei anonym bleiben.
Sie können sich mit Ihrem Anliegen aber auch direkt an die Referentin für Antidiskriminierung & Diversity und Anpsrechperson für Fälle von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt an der UR, Frau Dr. Birgit Bockschweiger, wenden:
antidiskriminierung@ur.de oder birgit.bockschweiger@ur.de
Telefon: +49 941 943-2364; Raum: PT3.2.32
Falls Sie etwas erfahren haben, über das Sie gern berichten, dabei aber von vorneherein lieber anonym bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit eine Nachricht im Kummerkasten vor dem Büro von Frau Dr. Hilgers zu hinterlassen (Raum CH 32.1.83).
Weitere Informationen und Angebote für Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftlerinnen finden Sie hier: link
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Infos zum Girls'Day 2025 folgen in Kürze!