Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen und die erforderlichen Formulare zum Promotionsverfahren.
Um sich als Doktorand/in an der Fakultät für Chemie und Pharmazie anzumelden,
gehen Sie bitte wie folgt vor:
Registrieren Sie sich als Doktorand/in unter:
https://campusportal.uni-regensburg.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?chco=y
Füllen Sie den Antrag Antrag auf Annahme als Doktorand/-in und Antrag auf Registrierung als Doktorand/-in aus und drucken diesen aus
a.) Antrag auf Annahme als Doktorand/in
b.) aktueller Lebenslauf
c.) Zeugnis und Urkunde als Nachweis der Voraussetzung gem. § 5 Abs. 4 bzw. § 5 Abs. 5 sowie
§ 26 Abs. 1 im Original (diese werden in der
Fakultätsverwaltung kopiert und die Richtigkeit dieser
durch eine/en Mitarbeiter/in bestätigt. Sie bekommen die
Originale sofort wieder mit)
Nach Abgabe der Unterlagen, der Annahme durch die PromKom und der Unterschrift der Dekanin/des Dekans, erhalten Sie das Bestätigungsschreiben zur Annahme als Doktorand/in.
Für die Zulassung zur Promotion gehen Sie bitte wie folgt vor:
Stellen Sie sicher, dass Sie alle zwingend erforderlichen Unterlagen:
vorliegen haben.
Zwingend erforderliche Unterlagen sind:
Bei Teilnahme an der Gradituiertenschule „ChemPharm“, müssen Sie den Leistungsnachweis bei Antragstellung bereits dabei haben.
Bei Auflagen, Promotionsprüfung oder Vereinbarungen nach § 6 Abs. 6, müssen Sie den Nachweis der bestandenen Prüfung dem Antrag beifügen.
Nach Abgabe der korrekten und kompletten Unterlagen und Unterschriften der/des Vorsitzenden der PromKom, erhalten Sie das Zulassungsschreiben zur Promotion von der Fakultätsverwaltung per Mail.
Gleichzeitig werden die Gutachter/innen per Mail zur Erstellung eines Gutachtens aufgefordert.
Für die Zulassung zur Cotutelle-Promotion gehen Sie bitte wie folgt vor:
Stellen Sie sicher, dass Sie alle zwingend erforderlichen Unterlagen:
vorliegen haben.
Zwingend erforderliche Unterlagen sind:
Bei Teilnahme an der Gradituiertenschule „ChemPharm“, müssen Sie den Leistungsnachweis bei Antragstellung bereits dabei haben.
Bei Auflagen, Promotionsprüfung oder Vereinbarungen nach § 6 Abs. 6, müssen Sie den Nachweis der bestandenen Prüfung dem Antrag beifügen.
Nach Abgabe der korrekten und kompletten Unterlagen und Unterschriften der/des Vorsitzenden der PromKom, erhalten Sie das Zulassungsschreiben zur Promotion von der Fakultätsverwaltung per Mail.
Gleichzeitig werden die Gutachter/innen per Mail zur Erstellung eines Gutachtens aufgefordert.
Sobald die Gutachten in der Fakultätsverwaltung eingegangen sind, wird die Auslage (=14 Tage) gestartet und Sie erhalten eine Mail mit der Bitte um „Mitteilung des Termins für das Kolloquium“
Sollte es sich bei Ihrem Promotionsvorhaben um ein Summa-Verfahren handeln, ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Gutachten und der Auslage länger.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kolloquium frühestens einen Tag nach der Beendigung der Auslage statt finden kann.
Sollten Sie Ihr Kolloquium zusätzlich zur Präsenz auch per Zoom planen, wenden Sie sich an den Vorsitzenden Ihres Prüfungsausschusses. Dieser erstellt einen Zoom-Link und teilt uns diesen per Mail mit.
Um Ihre Dissertation zu veröffentlichen bzw. Ihre Pflichtexemplare abzugeben, beachten Sie bitte,
dass die zwingend erforderlichen Formulare
komplett und korrekt ausgefüllt mit Originalunterschriften, persönlich in der Fakultätsverwaltung abgegeben werden müssen. Sollte Ihnen dies aufgrund eines Auslandsaufenthaltes nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Variante 1: elektronische Abgabe:
gehen Sie bitte wie folgt vor:
Sollte ein Speervermerk von mehr als 1 Jahr vereinbart sein, ist eine Begründung
-auf dem Formular „Veröffentlichung der Dissertation/Abgabe der Pflichtexemplare- zwingend erforderlich.
Ein Speervermerk von mehr als zwei Jahren ist nur zulässig, wenn zusätzlich zu der Begründung, ein Verfahren zur Patentanmeldung noch nicht abgeschlossen ist.
Die entsprechenden Unterlagen hierzu sind dem Antrag beizulegen.
Das Formular für die Hochschulschriftenstelle wird von uns, nach erfolgter Unterschrift, entsprechend weitergeleitet bzw. Ihnen direkt mitgegeben.
WICHTIG
Vor dem Abgabetermin bitten wir Sie die elektronische Version Ihrer Dissertation auf den
Puplikationsserver der UB hochzuladen.
Weitere Infos hierzu finden Sie unter:
https://epub.uni-regensburg.de/publications/eldiss.html)
Das Formblatt „Abgabe elektronischer Puplikationen“, dass in diesem Upload-Prozess erscheint, geben Sie bitte zusammen mit den restlichen 5 Pflichtexemplaren in der Hochschriftenstelle der Zentralbibliothek (Raum ZB 525) ab.
Variante 2: Verbreitung über den Buchhandel/Druck 40 Pflichtexemplare
Nach Erhalt der Eingangsbestätigung der UB und dem Kolloquiumsprotokolles, wird Ihre Urkunde erstellt und zur Unterschrift dem/der Dekan/in vorgelegt.
Danach können Sie Ihre Urkunde abholen oder in Ausnahmefällen zusenden lassen (kontaktieren Sie hierzu bitte Fakultätsverwaltung).
Vielen Dank.
Datenschutzhinweise im Rahmen der Durchführung eines Promotionsverfahrens an der Universität Regensburg
Datenschutzerklärung | PDF-Dokument | 06/2019 |
Ordnung zum Erwerb des Akademischen Grades eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr.rer.nat.) an der Universität Regensburg | Website | laufend aktualisiert |
Englische Übersetzung / English Version Ordnung in der Fassung vom 18. Juni 2009 | PDF-Dokument | 05/2018 |
Empfehlungen der DFG: "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" | PDF-Dokument | 05/2014 |
Hinweise zur Prüfung der Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten | PDF-Dokument | 05/2014 |
Informationen zum Ablauf des Promotionsverfahrens nach Fertigstellung der Dissertation | PDF-Dokument | 03/2023 |
Memorandum zum Begriff „kumulative Dissertationsschrift“ | PDF-Dokument | 06/2013 |
Anträge auf Zulassung zur Promotion und Anträge auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens können zu folgenden Terminen (Einreichfristen) über die Fakultätsverwaltung eingereicht werden:
Weitere Informationen finden Sie hier!