Bei krankheitsbedingten Gründen ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das im Falle der Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen muss, die am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit erfolgt ist.
--> Beim jeweiligen Sekretariat des Prüfungsfaches krank melden
--> Attest mit Antragsformular beim Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin abgeben
! Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit stellen!
Antrag krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit
Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in anderen Studienfächern, an anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht worden sind, gilt § 12 ÄAppO:
(1) Die nach Landesrecht zuständige Stelle rechnet auf die in dieser Verordnung vorgesehene Ausbildung, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise an:
1. Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums,
2.Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums oder verwandten Studiums.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 erkennt die nach Landesrecht zuständige Stelle Studien- und Prüfungsleistungen an, die im Rahmen eines Studiums nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 abgelegt worden sind. Dies gilt nicht für Studien- und Prüfungsleistungen, die das Studium abschließen oder die bereits Gegenstand einer inländischen Prüfung waren und endgültig nicht bestanden worden sind.
(3) (weggefallen)
(4) Die Anrechnung oder Anerkennung erfolgt auf Antrag. Zuständig für die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 ist die zuständige Stelle des Landes, in dem der Antragsteller für das Studium der Medizin eingeschrieben oder zugelassen ist. Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Medizinstudium bei einer Universität im Inland noch nicht erlangt haben, ist die zuständige Stelle des Landes zuständig, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Für die Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen nutzen Sie bitte folgenden Antrag:
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Studiengang Humanmedizin
Bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist ein Wahlfach abzuleisten. Die Leistungen im Wahlfach werden benotet.
Eine Auflistung der möglichen Wahlfächer finden Sie hier
Ein Student kann auf Antrag aus wichtigem Grund gem. Art. 48 Abs. 2 BayHSchG von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Insbesondere folgende Gründe für eine Beurlaubung sind dabei anerkannt:
Weitere Informationen wollen Sie bitte hier nachlesen:
Studierendenkanzlei Universität Regensburg
Der für das BAföG-Amt benötigte Leistungsnachweis kann beim Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin erstellt werden.
Ansprechpartner in der Vorklinik für die Unterzeichnung der BAföG Unterlagen ist Professor Witzgall.