Informationen zur Zulassungsarbeit („schriftliche Hausarbeit“) bei den Lehrämtern aller Schularten
Anmeldung
Umfang
Begutachtung
Abgabe beim Prüfungsamt
Anerkennung als Bachelor‐ oder Masterarbeit:
Im Falle einer Anerkennung einer Zulassungsarbeit als Bachelor‐ oder Masterarbeit im Zuge eines zusätzlichen Erwerbs eines Bachelor‐ bzw. Masterabschlusses gelten die Bestimmungen der entsprechenden Prüfungsordnungen (Prüfungsordnung Biologie: z.B. § 7 Bewertung von Prüfungsleistungen; § 20 und 21 Bachelorarbeit; § 29 und 30 Masterarbeit).
Weitere Informationen finden Sie hier
Anerkennung der Zulassungsarbeit im Zuge eines Promotionsvorhabens zum Dr. rer. nat. (nur LA GY)
Im Falle einer Anerkennung im Zuge eines Promotionsvorhabens in RIGeL ist vom Betreuer des Promotionsvorhabens die Gleichwertigkeit der Zulassungsarbeit mit einer Master‐ oder Diplomarbeit zu bescheinigen. Gleichwertigkeit liegt in der Regel vor, wenn für die Bearbeitung des Themas der Zulassungsarbeit mindestens sechs Monate vorgesehen waren (§ 25, Abs. 8 der Ordnung zum Erwerb des akademischen Grades eines Doktors der Naturwissenschaften an der Universität Regensburg). Damit später die Gleichwertigkeit noch bescheinigt werden kann, ist vom Betreuer der Zulassungsarbeit eine Bescheinigung über die Dauer der Zulassungsarbeit zu erstellen. (formloses Schreiben)