Informationen zu Anerkennungen von Veranstaltungen finden Sie hier!
Das Bachelorstudium soll in der Regel zum Ende des sechsten Fachsemesters durch den Nachweis der 180 LP abgeschlossen sein. Kann ein Studierender am Ende des achten Semesters die 180 LP nicht vorweisen, gilt die Bachelorprüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden.
Können die noch ausstehenden Leistungen nicht bis zum Ende des neunten Semesters nachgewiesen werden, gilt die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden. (PO § 23; gültig für Studienanfänger ab dem WS 16/17)
Sie müssen sich zu allen Prüfungen (Klausuren, Seminare, Praktika etc.) in FlexNow anmelden.
Die Teilnahme an einer Klausur ist nur mit Anmeldung in Flexnow möglich!
Bitte beachten Sie, dass die An- und Abmeldefrist zu eine Prüfung i.d.R. fünf Werktage vor der Prüfung endet!
Achten Sie bei der Anmeldung von Wahlveranstaltungen bitte darauf, dass Sie die Prüfungen im richtigen Modul anmelden.
Bei Problemen bei der Anmeldung wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungssekretariat Biologie/Biochemie, oder an die Studiengangskoordinatorin.
Sollten Sie wegen Erkrankung an einer Prüfung nicht teilnehmen können, ist dies durch ein ärztliches Attest nachzuweisen („Prüfungs-Unfähigkeit“), das unverzüglich, zusammen mit einer Rücktrittserklärung, im Prüfungs-Sekretariat (Raum DE.1.109) vorzulegen ist (Prüfungssekretariat Bio).
Siehe hierzu auch!
Beispiel für Berechnung der Gesamtnote gemäß Prüfungsordnung vom Mai 2016 und Modulkatalog gültig für Studienanfänger ab WS 16/17 - siehe pdf!
Eine Wiederholung von Klausuren zur Notenverbesserung ist ausdrücklich NICHT gestattet (siehe §18, Abs. 9 der Prüfungsordnung).
Unzulässig ist auch ein Verfahren, in dem eine bestandene Klausur nachträglich mit durchgefallen gewertet würde.
Also: die erzielte Note ist endgültig!
Zusätzlich belegte Veranstaltungen können in FlexNow als zusätzliche Leistungen verbucht werden.
Falls in einer Veranstaltung mehr Leistungspunkte vergeben werden, als für die Verbuchung erforderlich, können die überschüssigen Leistungspunkte nicht für einen anderen Bereich verwendet werden. Beispiel: Für eine nicht-biologische Veranstaltung werden 4 LP vergeben. Für die Verbuchung sind jedoch nur 2 LP erforderlich. Die übrigen 2 LP können dann nicht in einem anderem Bereich verbucht werden.
Die Ausstellung des Bachelorzeugnisses muss im Prüfungssekretariat der Biologie beantragt werden (Antrag siehe!).
Da ab dem SS 2018 eine neue Prüfungsordnung Master Biologie in Kraft tritt, können im Bachelor zusätzlich erbrachte Leistungen nur noch bedingt als vorgezogene Leistungen zum Master verwendet werden.
Bitte beachten Sie, falls Veranstaltungen für das Masterstudium der Biologie verwendet werden können, dies im Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses vermerkt werden muss. Die Leistungen werden dann in FlexNow als vorgezogene Leistungen zum Masterstudium umgebucht, und nicht im Bachelorzeugnis angezeigt.
Nach Erstellen des Bachelorzeugnisses ist ein Verschieben vom Bachelor in den Master, oder umgekehrt, nicht mehr möglich!
Falls Sie nach Erhalt des Bachelorzeugnisses Veranstaltungen als vorgezogene Leistungen zum Master belegen, müssen diese in FlexNow unbedingt auch als solche verbucht werden. Andernfalls können diese Veranstaltungen nicht in den Master umgebucht werden.
Eine Exmatrikulation und die Wiederaufnahme des Studiums in einem späteren Semester sind aus rechtlicher Sicht untauglich! Die Einschreibung kann nur in ein höheres Semester erfolgen. Eine erneute Einschreibung in das 1. Semester ist NICHT möglich. Des Weiteren werden bei einer späteren Fortsetzung des Studiums alle Leistungen und somit auch die Fehlversuche übernommen. Insbesondere aber wird die in der Prüfungsordnung niedergelegte Jahresfrist zur Ablegung studienbegleitender Leistungen (vgl. § 18 Abs. 9 Satz 4 PO) durch Exmatrikulation nicht unterbrochen. Das heißt, dass nach der Exmatrikulation etwaige Wiederholungsfristen weiterlaufen mit dem Ergebnis, dass ein Kandidat aufgrund Fristablaufs eine Prüfung endgültig nicht bestehen könnte, obwohl er gar nicht (mehr) immatrikuliert war.
Leitfaden zur Erstellung eines Protokolls (z.B. in einem Projektpraktikum) in Form einer wissenschaftlichen Arbeit - pdf!
Für Seminare wurde eine verbindliche Mindestanzahl von 7 Vorträgen in einem Seminar festgelegt.
Seminare mit weniger als 7 Teilnehmern können, im Ermessen des Dozenten, trotzdem abgehalten werden. Einzelne Teilnehmer müssen in diesem Fall 2 Vorträge halten, können das Seminar aber trotzdem nur einmal mit 2 LP verbuchen.
Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Seminare begleitend zu einem Labor- oder Forschungspraktikum.
(Studienplanungskommission 22. Januar 2020)
B.Sc. | Bachelor of Science |
CP | credit point(s) = Leistungspunkte (LP) = European Credit Transfer System (ECTS) |
c.t. | cum tempore (lat.) = akademisches Viertel; 8:00 c.t. bedeutet 8:15 Uhr |
ECTS | European Credit Transfer System = Leistungspunkte (LP) = credit points (CP) |
LA | Lehramt |
LP | Leistungspunkte = credit points (CP) = European Credit Transfer System (ECTS) 1 LP entspricht 25 bis 30 Arbeitsstunden (Anwesenheit in einer Veranstaltung plus Vor- und Nachbereitung) |
LSF | = Vorlesungsverzeichnis LSF steht für „Lehre, Studium und Forschung“ und bietet den Studierenden ein Portal mit wichtigen organisatorischen und informativen Funktionen. |
M.Sc. | Master of Science |
PD | Privatdozent |
Seminar | In einem Seminar wird von jedem Teilnehmer ein Vortrag zu einem bestimmten Thema gehalten, und anschließen diskutiert. |
s.t. | sine tempore (lat.); 8:00 s.t. = 8:00 |
SHK | Studentische Hilfskraft (bezahlte Hilfskraft aus den Reihen der Studenten) |
SWS | Semesterwochenstunden (Vorlesungsstunden à 45 min / Woche im Semester) |
Zusätzlicher Erwerb des MSc Biologie für Studierende des Lehramts Gymnasiums - Infos!
BAföG-Leistungsbescheinigung (Eignungsgutachter):