Staatsexamen – nur als Erweiterungsfach möglich
Erweiterungsfächer wie "Medienpädagogik" werden zusätzlich zum eigentlichen Lehramtsstudium studiert. Nähere Informationen in der LPO I.
nur als Erweiterungsfach – zusätzlich zum eigentlichen Lehramtsstudium;
berufsbegleitendes Studium möglich
Der Studiengang orientiert sicht inhaltlich an den Aufgaben, die sich Lehrkräften in der Schule stellen (z. B. sinnvoller Einsatz von Lernsoftware, rechtliche Aspekte des Medieneinsatzes in der Schule, adäquate Gestaltung von Arbeitsmaterialien), an aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen (z. B. aktuelle Ergebnisse der Medienwirkungsforschung, Cybermobbing, Computerspielabhängigkeit) sowie an schulorganisatorischen Gegebenheiten (Notebookklassen, Einsatz interaktiver Tafeln, Filterprogramme).
Voraussetzung für das Amt der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratungslehrkraft;
sinnvolle Grundlage für die Leitung eines Medienzentrums und die Funktion als Seminarlehrkraft bzw. Seminarleiter/-in;
Qualifikation zur Bewältigung schulischer Aufgaben im Medienbereich, u. a. Anleitung von Schülerinnen und Schülern zu einem kompetenten und sinnvollen Medienumgang, Nutzung neuer und alter Medien in Lehr-/Lernprozessen, Beratung von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern in Medienfragen, Unterstützung von Schulen zur Verwendung von Medien in Organisationsprozessen.
Deutsch
im Winter- und im Sommersemester
Interesse am Umgang mit (digitalen) Medien
Martina Rasp, Akademische Rätin (LfbA)
Telefon 0941 943-4415
E-Mail martina.rasp@ur.de
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