Master of Arts
Master of Arts: Es wird grundsätzlich nur ein Studienfach studiert. Einzelne Studiengänge können allerdings stark interdisziplinär aufgebaut sein. D.h. die Inhalte des Studiengangs stammen möglicherweise aus verschiedenen Fachrichtungen.
Ausgeprägte Interdisziplinarität
Der interdisziplinäre Masterstudiengang beschäftigt sich mit den Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen von Straftaten, Gewalt und Aggression. Dazu werden kriminologische Theorie und multidisziplinäre Perspektiven und Erkenntnisse aus der aktuellen Gewalt- und Aggressionsforschung zu einem fächerübergreifenden Studiengang zusammengeführt.
Der Masterstudiengang "Kriminologie und Gewaltforschung" richtet sich an Absolvent(inn)en, die eine Weiterqualifikation nicht nur in ihrem Herkunftsstudienfach anstreben, sondern bewusst das breite Spektrum an Disziplinen einer Universität nutzen wollen. Berufliche Handlungsfelder ergeben sich in Schule, Medizin oder Polizei, im Strafvollzug oder in anderen Institutionen. Des Weiteren bietet der Studiengang durch seine methodische Vielfältigkeit auch Möglichkeiten, sich auf eine fach- oder wissenschaftsjournalistische Tätigkeit vorzubereiten.
nicht vorgesehen
Rechtswissenschaft, Kriminologie, Neuro- und Evolutionsbiologie, Medizin, (Forensische) Psychiatrie, Psychologie, Politologie, Soziologie, Theologie, Sprach-, Literatur-, Kultur- und Medienwissenschaften.
Die Dauer des Studiums richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, beträgt 4 Semester. Die tatsächliche Studiendauer kann hiervon abweichen. Sie wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt sind.
120 ECTS-Punkte
Deutsch, manche Veranstaltungen sind in englischer Sprache
nur zum Wintersemester
Bereitschaft und Kompetenz zu fachübergreifendem und interdisziplinären Denken sowie zu empirischer Forschung.
Nein, Eignungsverfahren
Informationen zum Eignungsverfahren finden Sie hier.
Der Masterstudiengang ist ohne Zulassungsbeschränkung für Absolventen eines geistes-, sozial- oder naturwissenschaftlichen Fachs geeignet. Die Aufnahme erfolgt nach einem Eignungsverfahren.
In der ersten Stufe erfolgt eine Bewertung der bei der schriftlichen Bewerbung eingereichten Unterlagen, in der zweiten Stufe wird gegebenenfalls ein Auswahlgespräch durchgeführt.
Die Kriterien für den Zugang sind in § 4 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt, das Eignungsverfahren in Anlage 1.
Bewerbungen bis spätestens 22. Juni elektronisch zu richten an masterkriminologie.anmeldung@jura.uni-regensburg.de
Informationen für ausländische Bewerber
Nach einer erfolgreichen Bewerbung (Eignungsverfahren) können Sie sich in der Studentenkanzlei einschreiben. Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Deutsch / Englisch Niveau B2 GER
Ausländische Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im fremdsprachigen Ausland nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Deutschkenntnisse durch Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) bzw. einer damit gleichwertigen Deutschprüfung bis spätestens Ende des ersten Studiensemesters nachweisen.
Informationen zu Deutschnachweisen für ausländische Bewerber.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
2. Lebenslauf; Interessen und Leistungen des Bewerbers, die für das Studienvorhaben relevant sein können, sollen hervorgehoben werden.
3. Studiennachweise:
Bachelorstudierende:
Studierende der Rechtswissenschaft:
4. Eine detaillierte Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen, aus der sich die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ergeben, die im Zusammenhang mit den Gegenständen des Masterstudiengangs stehen,
5. Nachweis über außerfachliche Studieninhalte und sonstige Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den Inhalten des Masterstudiengangs stehen.
Bitte scannen Sie die unterschriebenen Dokumente und Leistungsnachweise ein, verbinden diese möglichst zu einem pdf-Dokument mit dem Dateinamen NachnameVorname.pdf. Senden Sie diese bis spätestens 22. Juni an die E-Mail-Adresse masterkriminologie.anmeldung@jura.uni-regensburg.de.
Internationale Bewerbungen
Internationale Bewerberinnen und Bewerber sowie deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Schulabschluss reichen folgende Dokumente ein:
2. Lebenslauf; Interessen und Leistungen des Bewerbers, die für das Studienvorhaben relevant sein können, sollen hervorgehoben werden
3. Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung)
4. Studiennachweise (beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung):
Bachelorzeugnis einschließlich Transcript of Records
oder
falls das Abschlusszeugnis im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt:
Nachweis vom Prüfungsamt über die bisher erbrachten Leistungen im Umfang von mindestens 150 LP und die vorläufige Durchschnittsnote. Das Abschlusszeugnis muss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgereicht werden. Die Immatrikulation erfolgt in diesem Fall vorläufig.
5. Eine detaillierte Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen, aus der sich die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ergeben, die im Zusammenhang mit den Gegenständen des Masterstudiengangs stehen.
6. Nachweis über außerfachliche Studieninhalte und sonstige Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den Inhalten des Masterstudiengangs stehen.
7. Nachweis von Deutschkenntnissen, mindestens B2 GER-Niveau
Abhängig von Ihren Deutschkenntnissen dauert der studienvorbereitende Deutschkurs 1-3 Semester und schließt mit der DSH-Prüfung ab. Erst wenn Sie diese Prüfung bestanden haben, können Sie mit dem Masterstudiengang beginnen.
8. Nachweis von Englischkenntnissen, mindestens B2 GER-Niveau.
9. Kopie des Reisepasses
Bitte scannen Sie die unterschriebenen Dokumente und Leistungsnachweise ein, verbinden diese möglichst zu einem pdf-Dokument mit dem Dateinamen NachnameVorname.pdf. Senden Sie diese bis spätestens 22. Juni, 24.00 Uhr an folgende E-Mail-Adresse: masterkriminologie.anmeldung@jura.uni-regensburg.de.
Weitere Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber finden Sie hier.
Studiengangskoordination
Tabea Ding, M.A.
Gebäude RW(L), Zi. 0.17
Telefon 0941 943-2618
E-Mail Tabea.Ding@jura.uni-regensburg.de
Erreichbarkeit: Dienstag-Freitag
Sprechstunde nach Vereinbarung.
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