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Verhalten im Krankheitsfall

Ich bin Student:in und bin erkrankt. Wie verhalte ich mich richtig?

Bitte bleiben Sie im Falle einer Erkrankung oder Infektion zu Hause!

Bei nicht-anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen können Sie einfach fehlen. Eine Absage ist nicht erforderlich.  

Bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen melden Sie sich bitte bei Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten krankheitsbedingt ab. Sollten Sie aufgrund der Erkrankung das vorgegebene Maß an möglichen Fehltagen (laut Prüfungsordnung) übersteigen, besprechen Sie bitte mit ihm/ihr, ob gegebenenfalls eine alternative Teilnahme und/oder Leistungserbringung möglich ist.

Bei Prüfungen beachten Sie bitte dringend das Merkblatt „Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit“. In jedem Fall müssen Sie sich spätestens an dem betreffenden Tag um den Rücktritt von der Prüfung und ein ärztliches Attest kümmern!


Wie verhalte ich mich im Falle einer Corona-Infektion?

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit:
https://www.zusammengegencorona.de/covid-19/ich-habe-corona-was-soll-ich-tun/


Verhalten im Krankheitsfall