Kurzübersicht zum Abspeichern und Ausdrucken
Unsere Studierendenkanzlei, die sich mit den Themen Bewerbung und Einschreibung am besten auskennt, hat alle wichtigen Informationen in einer Sammlung von Hinweisen unter dem Namen "Hinweisblatt" zusammengestellt: Hinweisblatt der Studierendenkanzlei
Muss ich mich für jeden Studiengang bewerben?
Sie müssen sich auf jeden Fall für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben: Entweder in der Studierendenkanzlei der Universität Regensburg oder bei www.hochschulstart.de. Bewerben müssen sich in jedem Fall auch Studieninteressierte mit einem ausländischen Schulabschluss / einem IB (aus dem In- und Ausland) / einem Abitur der deutschen Auslandsschule (Infos hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).
Bei zulassungsfreien Studiengängen müssen Sie sich nicht bewerben, allerdings kann es sein, dass Sie ein Eignungsfeststellungsverfahren bestehen müssen (siehe letzte Frage).
Das Beste ist, Sie gehen auf der Seite Studienangebot zu Ihrem Wunsch-Studiengang und sehen sich den Eintrag unter Rechtliche (Zulassungs-/ Zugangs-) Voraussetzungen an. Dort erfahren Sie, was Sie für Ihren Studiengang mitbringen müssen.
Wie kann ich mich bewerben?
Sobald die Bewerbungsfrist läuft, können Sie sich online über die Webseite der Studierendenkanzlei bewerben.
Was ist die Einschreibung (= Immatrikulation)?
Um an der Universität Regensburg studieren zu können, müssen Sie sich als Student / Studentin einschreiben. Das können Sie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen tun, sobald Sie sich erfolgreich beworben haben und zugelassen worden sind. Bei den zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich innerhalb der Einschreibefristen in der Studierendenkanzlei der Universität Regensburg einschreiben – achten Sie aber bitte darauf, ob ein Eignungsfeststellungsverfahren oder eine Eignungsprüfung vorausgesetzt wird (siehe letzte Frage).
Kann ich an der UR mit einem ausländischen Schulabschluss / einem IB (aus dem In- und Ausland) / einem Abitur der deutschen Auslandsschule studieren?
Sie benötigen eine sogenannte „Hochschulzugangsberechtigung“ für ein Studium in Deutschland. Diese Berechtigung erwerben internationale Studierende in der Regel mit dem Abschluss der Sekundarschule im Heimatland, aber auch mit einem IB Abschluss (im Ausland / Deutschland erworben) oder mit dem Abitur einer deutschen Auslandsschule.
Die UR prüft, ob Sie alle Voraussetzungen (akademisch und sprachlich) für ein Studium erfüllen. Deshalb müssen Sie sich auf jeden Fall bewerben, auch für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung. Es reicht nicht, nur die Einschreibung zu beantragen.
Bitte beachten Sie die Informationen des International Office.
Kann ich auch im Sommersemester anfangen zu studieren?
Nicht alle Studiengänge beginnen sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester. Bitte prüfen Sie daher, ob der gewünschte Studiengang im jeweiligen Semester angeboten wird (siehe Studienangebot, Stichwort "Studienjahr").
Was ist ein Eignungs(feststellungs)verfahren und was ist eine Eignungsprüfung?
Bei einigen Studiengängen wird vorab geprüft, ob Sie die künstlerischen, sprachlichen oder physischen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums erfüllen (z. B. Kunst, Englisch, Sport). Bei allen Masterstudiengängen müssen Sie vorab ein Eignungsverfahren bestehen.
Die Anforderungen sind je nach Studiengang unterschiedlich. Ob Ihr Wunsch-Studiengang von einer solchen Vorab-Prüfung betroffen ist, können Sie auf der Seite Studienangebot nachlesen. Wählen Sie dort Ihren Studiengang aus und lesen Sie aufmerksam die Rubrik Rechtliche (Zulassungs-/Zugangs-) Voraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie in der Regel auch auf den Seiten der jeweiligen Fakultät bzw. des jeweiligen Instituts.