Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht
Verhandlung vor der betrieblichen Einigungsstelle
Die Einigungsstelle tritt als innerbetriebliche Schlichtungsstelle zusammen, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber sich nicht einigen können. Was ist dabei zu beachten? Welche Probleme gibt es?
Donnerstag, 11. Juli 2024, 18.00 Uhr, Hörsaal 13
- Wann wird die Einigungsstelle tätig? Wann lässt sie sich erzwingen?
- Wie ist sie besetzt und wer bestimmt darüber?
- Wie wird ein Verfahren in Gang gesetzt?
- Was tun bei Streitigkeiten über die Errichtung einer Einigungsstelle?
- Wie läuft das Verfahren, wie endet es?
- Kosten und Kostentragung, gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen
Referent:
Dr. Harald Wanhöfer
Präsident des Landesarbeitsgerichts
München
Für Fachanwälte kann eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO gegen eine Gebühr von 50 Euro ausgestellt werden. Die Mitarbeiter der Universität Regensburg können sich kostenlos die Teilnahme am Vortrag bestätigen lassen.
Der Eintritt ist frei, alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Teilnahme nur nach verbindlicher Anmeldung bei lehrstuhl.maschmann@ur.de
Veranstaltungsort
H13
Informationen/Kontakt
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht / Prof. Dr. Frank Maschmann
Gisela Schober
943-2647