Siebte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung
der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg
Vom 10. Mai 2005
Aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 83 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg vom 31. Oktober 1969 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1978 (KMBl II S. 157), zuletzt geändert durch Satzung vom 07. Oktober 2002 (KWMBl II 2003 S. 1478), wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird das Wort "gut" durch das Wort "vollbefriedigend"
ersetzt.
b) In Satz 2 wird das Wort "gut" durch das Wort "vollbefriedigend" ersetzt.
2. In § 12 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort "drei" durch die Worte "mindestens zwei" ersetzt.
3. § 18 erhält folgende Fassung: "Für die Rücknahme des Doktorgrades gelten die allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 27. April 2005 und der Genehmigung des Vorsitzenden des Leitungsgremiums der Universität Regensburg vom 10. Mai 2005.
Regensburg, den 10. Mai 2005
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 10. Mai 2005 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 10. Mai 2005 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Be-kanntmachung ist daher der 10. Mai 2005.
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